dbb zum Equal Pay Day:
Auch der öffentliche Dienst braucht leistungs- und geschlechtergerechte Bezahlung
Eine leistungs- und geschlechtergerechte Bezahlung im öffentlichen Dienst hat die stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion Astrid Hollmann gefordert. Am Rande einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin anlässlich des bundesweiten Equal Pay Day am 25. März 2011, mit dem auf ungerechtfertigte Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männer aufmerksam gemacht werden soll, sagte Hollmann: „Ob Mannsbilder oder Weibsbilder – was wir brauchen, sind neue Bilder. Denn nach wie vor tragen Geschlechterstereotype wesentlich zur Entgeltdiskriminierung bei.“
„Das gilt leider auch für den öffentlichen Dienst, der eigentlich eine Vorreiterrolle spielen müsste“, so die dbb Vize weiter. „Stattdessen haben hier Männer immer noch einen Einkommensvorsprung von acht Prozent gegenüber Frauen – und das, obwohl die Löhne tarifvertraglich geregelt sind und die Besoldung der Beamten gesetzlich in Tabellen festgeschrieben ist. Da bleibt viel zu tun“, sagte Hollmann und verwies auf die Notwendigkeit, beispielsweise bessere Möglichkeiten zur Kinderbetreuung, zur Pflege Angehöriger oder für Teilzeitbeschäftigungen zu schaffen. „Das sind Bereiche, in denen vorwiegend Frauen aktiv sind – und sie haben dann die Nachteile zu tragen.“ Auch eigenes tradiertes Rollenverständnis trage nicht selten zur Benachteiligung weiblicher Beschäftigter im Arbeitsleben bei.
„Politiker aller Parteien räumen ein, dass verkrustete gesellschaftliche Strukturen Frauen den gleichberechtigten – und gleich bezahlten – Zugang zum Berufsleben erschweren. Aber reden allein hilft nicht. Wir brauchen eine starke Allianz und praktische Maßnahmen, damit leistungs- und geschlechtergerechte Bezahlung auch in Deutschland endlich Realität wird“, sagte Hollmann.
Der diesjährige Equal Pay Day steht unter dem Motto „Mannsbilder? – Weibsbilder? – Neue Bilder!“ Der bundesweite Aktionstag markiert den Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern in Deutschland als den Zeitraum, den Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssten, um auf das durchschnittliche Vorjahresgehalt von Männern zu kommen. Aktuellen Berechnungen zufolge beläuft sich der Gender Pay Gap, das heißt der prozentuale Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern, auf 23 Prozent. Im öffentlichen Dienst wird der Verdienstunterschied auf acht Prozent zu Ungunsten der weiblichen Beschäftigten beziffert.