Arbeitnehmerdatenschutz muss besser werden
„Der Arbeitnehmerdatenschutz muss dringend besser werden“, sagt die Bundesgeschäftsführerin der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS), Siglinde Hasse. „Die digitale Revolution schreitet immer weiter voran, und wir arbeiten mit Rechtsgrundlagen, die beinahe noch aus dem analogen Zeitalter stammen.“ Der deutsche Gesetzgeber habe keine ausreichende Novelle des veralteten Datenschutzes zu Wege gebracht. „Die Regierungen sind nun in Europa am Drücker“, erklärt Hasse mit Blick auf den Rat der Innen- und Justizminister, der am 15. Juni zusammentritt. „Wir erwarten, dass die Regierungen sich endlich einig werden und die Verhandlungen über die europäische Datenschutzgrundverordnung beginnen können“, so Hasse, die auch Vizepräsidentin des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten der Europäischen Union Unabhängiger Gewerkschaften (CESI) und Vorsitzende der dbb Grundsatzkommission für Sozialpolitik ist.
Skandale der jüngeren Vergangenheit wie die Videoüberwachung von Beschäftigten hätten dringenden Handlungsbedarf offenbart. „Das Recht muss mit der Entwicklung der technologischen Möglichkeiten Schritt halten“, zeigt sich die GdS-Bundesgeschäftsführerin überzeugt. „Die Erfassung und Speicherung von Daten hat inzwischen Dimensionen angenommen, dass der Gesetzgeber beim Datenschutz unbedingt nachsteuern muss.“ Weder das Bundesdatenschutzgesetz noch die EU-Datenschutzrichtlinie reichten heute noch aus. „Das Thema lag jetzt schon viel zu lange auf Eis. Wir erwarten, dass der europäische Gesetzgeber jetzt zügig zu einem guten Ergebnis kommt.“
Hasse begrüßt den Bericht des Europäischen Parlaments, auf dessen Grundlage der Rat der Europäischen Union sich nun auf Verhandlungen verständigen muss. „Der Berichterstatter Jan Philipp Albrecht hat wichtige Pflöcke für den Arbeitnehmerdatenschutz einrammen können“, lobt die Gewerkschafterin den EU-Abgeordneten. „Wenn die Mitgliedstaaten zu ihrer Verantwortung für die Beschäftigten stehen, bekommen wir noch in diesem Jahr eine vernünftige Rechtsgrundlage“, so Hasse.
Die im Bericht des Parlaments, dem Entwurf der EU-Datenschutzgrundverordnung, vorgesehenen „Mindestnormen für die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“ stellten im Unterschied zum deutlich weniger ambitionierten Vorschlag der EU-Kommission einen echten Fortschritt dar. „Wichtig ist vor allem, dass die Tarifpartner die Bestimmungen der Verordnung weiter konkretisieren können. Jedoch muss das Schutzniveau auch so hoch genug sein, denn die größten Probleme beim Arbeitnehmerdatenschutz bestehen ja gerade in Wirtschaftszweigen, wo die Gewerkschaftsmacht schwach und die Tarifbindung gering ist.“ Hasse erwartet vom Bundesinnenministerium, dass es am 15. Juni grünes Licht für die Aufnahme der Trilog-Verhandlungen gibt.