ThüringenAnstieg der Kraftstoffpreise erschwert Arbeit der Personalräte
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die zu beruflichen Zwecken ihren privaten PKW nutzen müssen, erhalten nach Thüringer Reisekostenrecht aktuell als Ausgleich lediglich 20 Cent/km als „Kleine Wegstreckenentschädigung“ und 38 Cent/km als „Große Wegstreckenentschädigung“, wenn erhebliche dienstliche Gründe vorliegen (entscheidet der Dienstherr).
Beschäftigte, die als Personalräte zu Sitzungen ihrer Gremien ihr privates Fahrzeug nutzen müssen, erhalten 20 Cent/km. Dies stellt eine Behinderung der Personalratsarbeit dar, weil unter den aktuellen Gegebenheiten dies eine Zumutung darstellt. Das gleiche gilt, wenn Beschäftigte zu Fortbildungen ihr privates Fahrzeug nutzen müssen.
Viel zu wenig, sagt tbb-Chef Frank Schönborn. Bereits im März 2026 hatte sich der tbb an die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf gewandt und gefordert, die Erhöhung der „Kleinen Wegstrecke“ und die Erhöhung der „Großen Wegstrecke“, für Personalräte und für Teilnehmer an Aus- und Fortbildungen zu zahlen.
Die im Zeitraum 1. Juli 2026 bis 14. September 2026 um circa 23 Prozent gestiegenen Kraftstoffpreise führen zu großen Sorgenfalten bei allen Beschäftigten, die täglich mit dem PKW pendeln müssen. Wurde noch zu Corona-Zeiten großzügig Homeoffice und mobiles Arbeiten gewährt, stehen viele Dienstherren diesen Regelungen mittlerweile skeptisch gegenüber. Der tbb fordert die Verantwortlichen hingegen auf, mobiles Arbeiten in allen möglichen Bereichen anzubieten und auszubauen.
