ThüringenAmtsangemessene Alimentation: Gespräch mit Finanzministerin Katja Wolf

Die tbb-Spitze um den Landesvorsitzenden Frank Schönborn hat am 25. November 2025 mit Finanzministerin Katja Wolf und weiteren Vertretern des Finanzministeriums gesprochen. Im Fokus: Die amtsangemessene Alimentation.

dbb aktuell

Neuere Entwicklung wie der Vorlagebeschluss des VG Meiningen zur Richterbesoldung am 5./6. November 2025 (vgl. dbb aktuell 42/2025) sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Berliner A-Besoldung vom 19. November 2025 sowie deren mögliche Auswirkungen auf die Thüringer Besoldung steigerten die Brisanz des Treffens. Was bedeuten die bisherigen beiden Musterverfahren im Hinblick auf das Aussetzen aller geführten Widersprüche und Klagen seit 2020 im Land? Wird das Thüringer Finanzministerium eine allgemeine Ruhendstellung der Verfahren avisieren?

 

Mit dem bisherigen Umgang zur kostengünstigsten Strategie hat das Thüringer Finanzministerium (TFM) eine Klagewelle bei den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen ausgelöst. Die zwischenzeitliche Hybridbildung im Thüringer Besoldungsrecht hat an der Gesamtbetrachtung der zu niedrigen Besoldung wenig geändert. Für den tbb ist klar: Beim Umgang mit den nunmehr aktuellen richterlichen Entscheidungen ist der Thüringer Gesetzgeber in der Pflicht, die Begründung für das Sonderzahlungsgesetz 2025 zu überarbeiten und sich an den neuen Prüfungsmaßstäben zu messen, denn seit der Entscheidung des BVerfG ist hier eine Änderung grundlegender Parameter nötig. 

 

Falls diese Neubewertung eine Nachzahlung ergibt, erfolgt eine Nachzahlung jedoch nur für die, die geklagt haben. Dies ist allerdings juristisch umstritten, da die Entscheidungsgründe des BVerfG auch eine andere Auslegung zulassen. Eine klare TFM-Aussage zur Lösung des komplexen Sachverhalts ist weiterhin nicht in Sicht.

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