• Das Gruppenfoto zeigt Wolf-Dietrich Waldsauer, Joachim Wurster, Kai Rosenberger, Alexander Ohmenzetter, Andreas Hemsing, Tatjana Ivanizky und Jörg Feuerbacher (von links).
    Freuen sich über das Ergebnis: Wolf-Dietrich Waldsauer, Joachim Wurster, Kai Rosenberger, Alexander Ohmenzetter, Andreas Hemsing, Tatjana Ivanizky und Jörg Feuerbacher (von links).

Baden-WürttembergAltersteilzeit für Schwerbehinderte bis Ende 2030 beschlossen

Mit der Verlängerung bleibt schwerbehinderten Beschäftigten auch über das Jahr 2025 hinaus der gleitende Übergang in die gesetzliche Rente tariflich abgesichert möglich.

Arbeitnehmende

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit für den Bereich des Arbeitgeberverbands öffentlicher Dienst Baden-Württemberg (TV ATZ BW) wurde auf Initiative des dbb erneut verlängert. Bei der Unterzeichnung am 30. Juni 2025 haben sich der dbb sowie das Finanzministerium Baden-Württemberg auf die Fortführung der tarifvertraglichen Regelung verständigt. Der Wechsel in die finanziell abgesicherte Altersteilzeit ist damit bis zum 31. Dezember 2030 weiterhin möglich. Andreas Hemsing, Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, bezeichnete die Einigung als „ein starkes Zeichen für Inklusion, Teilhabe und Respekt im öffentlichen Dienst“.

Verlässliche Perspektive für schwerbehinderte Beschäftigte

Mit der Verlängerung der tarifvertraglichen Grundlage bleibt schwerbehinderten Beschäftigten auch über das Jahr 2025 hinaus der gleitende Übergang in die gesetzliche Rente tariflich abgesichert möglich. Auch BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger begrüßt die Einigung und spricht von einem „klaren Bekenntnis zu fairen Arbeitsbedingungen“ für das Land Baden-Württemberg.

Ein Erfolgsmodell aus Baden-Württemberg

Die bisherige Regelung bleibt im Übrigen unverändert:

  • Ab dem 55. Lebensjahr kann in Absprache mit Arbeitgebenden in die Altersteilzeit gewechselt werden.

  • Ab dem 60. Lebensjahr besteht ein Anspruch, sofern keine dringenden dienstlichen oder betrieblichen Gründe entgegenstehen.

  • Mindestens fünfjährige Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst sowie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung über mindestens drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit.

  • Die Arbeitszeit wird auf 50 Prozent reduziert, das Entgelt auf 83 Prozent des bisherigen Netto-Verdienstes aufgestockt.

Voraussetzung bleibt eine anerkannte Schwerbehinderung (mindestens 50 Prozent).

Hintergrund: Der TV ATZ BW ist seit dem 1. Oktober 2012 in Kraft. Er stellt eine in Deutschland einzigartige Regelung dar und wurde seither mehrfach verlängert – zuletzt bis Ende 2025. Mit der jetzigen Einigung wird ein weiterer Schritt zur sozialen Absicherung von schwerbehinderten Beschäftigten im Landesdienst Baden-Württemberg gemacht.

Beschäftigte können zwischen dem Teilzeitmodell, bei dem durchgehend die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit erbracht wird, und dem Blockmodell, mit aktiver Arbeitsphase und anschließender Freistellungsphase, wählen. Finanziell ist die Altersteilzeit durch eine tarifvertraglich geregelte Aufstockung abgesichert. Neben dem hälftigen Entgelt zahlt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 Prozent des Bruttoentgelts. Ziel ist es, dass die Beschäftigten während der Altersteilzeit mindestens 83 Prozent des Nettogehalts ihrer vorherigen Vollzeitbeschäftigung erhalten. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

zurück

forsa Umfrage