Altersgeldgesetz des Bundes passiert Bundesrat - dbb Chef: Unsere Forderung ist erfüllt
Das Altersgeldgesetz des Bundes hat am 5. Juli 2013 den Bundesrat passiert und damit die letzte parlamentarische Hürde genommen. Das Gesetz regelt, dass künftig freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten die Möglichkeit haben, anstelle der bislang obligatorischen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vorherigen Dienstherrn im Bundesbereich einen Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld geltend zu machen.
„Damit ist eine vom dbb seit langem erhobene Forderung erfüllt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt. „Wir haben stets auf eine Alternative zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gedrängt, denn bislang wurde ein freiwilliger oder aus strukturellen Gründen ‚notgedrungener‘ Aussteiger so behandelt, als hätte er die höchste Disziplinarstrafe des Beamtenrechts erhalten: Das Beamtenverhältnis endet, dem Beamten werden sämtliche Versorgungsansprüche gestrichen und er wird nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das führte zu einem substanziell geminderten Alterseinkommen.“
Die Höhe des Anspruchs laut Altersgeldgesetz richtet sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und der abgeleisteten, altersgeldfähigen Dienstzeit. Eine Auszahlung der Altersgeldansprüche erfolgt jedoch grundsätzlich erst mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Das Altersgeld ist keine Versorgung im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes. Mit der Entlassung entsteht vielmehr ein eigenständiger Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung. Der dbb habe zudem erreichen können, dass die Höhe des Altersgeldanspruchs entsprechend den Beamtenbezügen dynamisiert wird.
Verstärkte Abwanderungstendenzen von Beamten aus dem Bundesdienst – etwa in die Wirtschaft – aufgrund der Neuregelung erwartet Dauderstädt nicht: „Es geht in erster Linie darum, eine ungerechtfertigte Benachteiligung aus der Welt zu schaffen und damit den öffentlichen Dienst als Arbeitgeber attraktiv zu halten. Nur wer seinen Leistungsträgern neben guten Einkommens- und Arbeitsbedingungen auch sichere Perspektiven in Sachen Mobilität bietet, wird im Kampf um die besten Köpfe bestehen können.“
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte sich am 26. Juni 2013 auf einen Kompromiss zu dem Gesetzentwurf geeinigt, den der Bundestag einen Tag später einstimmig annahm.