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Wichtiges zur BesoldungAktuelle Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt ab 1. April 2026 – Gesetz verabschiedet

Die aktuelle Besoldungstabelle für Sachsen-Anhalt steht ab sofort auf der Homepage des dbb zur Verfügung.

Beamtinnen & Beamte

Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt - und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. 

Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.   

Mit dem Landesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 sind u. a. folgende lineare Erhöhungen bzw. Zahlungen vorgesehen:

  • Erhöhung der Dienstbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter um
    • 2,8 % ab 1. April 2026
    • 2,0 % ab 1. März 2027 und
    • 1,0 % ab 1. Januar 2028
  • Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt die Erhöhung entsprechend.
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro ab 1. April 2026, um 60 Euro ab 1. März 2027 und um 30 Euro ab 1. Januar 2028
  • Anhebung des ergänzenden Familienzuschlags auf 600 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2026

Die aktuelle Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt ab 1. April 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.

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