Wichtiges zur BesoldungAktuelle Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt ab 1. April 2026 – Gesetz verabschiedet
Die aktuelle Besoldungstabelle für Sachsen-Anhalt steht ab sofort auf der Homepage des dbb zur Verfügung.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt - und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden.
Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Mit dem Landesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027/2028 sind u. a. folgende lineare Erhöhungen bzw. Zahlungen vorgesehen:
- Erhöhung der Dienstbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter um
- 2,8 % ab 1. April 2026
- 2,0 % ab 1. März 2027 und
- 1,0 % ab 1. Januar 2028
- Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gilt die Erhöhung entsprechend.
- Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 60 Euro ab 1. April 2026, um 60 Euro ab 1. März 2027 und um 30 Euro ab 1. Januar 2028
- Anhebung des ergänzenden Familienzuschlags auf 600 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2026
Die aktuelle Besoldungstabelle Sachsen-Anhalt ab 1. April 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.

