Wichtiges zur BesoldungAktuelle Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen ab 1. April 2026 – Gesetz verabschiedet
Die Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen 2026 steht ab sofort auf der Homepage des dbb zur Verfügung.
Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt – und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.
Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026 bis 2028 verabschiedet.
- Die Grundgehälter werden rückwirkend ab 1. April 2026 um 3,36 Prozent, ab 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und ab 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent erhöht.
- Familienzuschläge und weitere dynamische Bezügebestandteile steigen 2026 um 2,8 Prozent.
- Die Anwärtergrundbeträge werden stufenweise um 60 Euro, weitere 60 Euro und weitere 30 Euro erhöht.
Die aktuelle Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen ab 1. April 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.

