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Wichtiges zur BesoldungAktuelle Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen ab 1. April 2026 – Gesetz verabschiedet

Die Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen 2026 steht ab sofort auf der Homepage des dbb zur Verfügung.

Beamtinnen & Beamte

Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.   

Nordrhein-Westfalen hat das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2026 bis 2028 verabschiedet.

  • Die Grundgehälter werden rückwirkend ab 1. April 2026 um 3,36 Prozent, ab 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und ab 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent erhöht.
  • Familienzuschläge und weitere dynamische Bezügebestandteile steigen 2026 um 2,8 Prozent.
  • Die Anwärtergrundbeträge werden stufenweise um 60 Euro, weitere 60 Euro und weitere 30 Euro erhöht.

Die aktuelle Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen ab 1. April 2026 steht auf der Homepage des dbb zur Verfügung.

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