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Besoldung kompakt

Aktuelle Besoldungsanpassungen ab 1. Januar 2021

In einer Vielzahl der Bundesländer werden die Besoldungen der Beamtinnen und Beamten ab 1. Januar 2021 angepasst.

Die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten wird durch Gesetz geregelt und entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst. Seit 2006 regelt jedes Bundesland eigenständig die Anpassung der Besoldung seiner Beamten und zwar unabhängig von der Entwicklung der Besoldung im Bereich des Bundes oder anderer Länder.

Zum 1. Januar 2021 erfolgen – als letzte Schritte aus der Einkommensrunde 2019/2020/2021 – Besoldungsanpassungen in den folgenden Bundesländern:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Die entsprechenden Besoldungstabellen stehen auf der dbb Homepage zur Verfügung.

2021 finden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder statt. Das Tarifergebnis kann als Orientierung dienen, entsprechende Landesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetze für die Beamtinnen und Beamten der Länder vorzulegen.

 

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