Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Aggression im Straßenverkehr ist gesellschaftliches Phänomen

„Wir machen einen großen Fehler, wenn wir das Thema ‚Aggression im Straßenverkehr‘ isoliert betrachten und lösen wollen. Was sich auf unseren Straßen abspielt, ist vielmehr auch Abbild dessen, was in der Gesellschaft insgesamt vor sich geht“, sagte DPolG Chef Rainer Wendt am 29. Januar 2020 im Vorfeld des Verkehrsgerichtstags in Goslar.

Wendt ist Mitglied im Vorstand des Verkehrssicherheitsrates (DVR) und glaubt nicht an einfache Lösungen im Kampf gegen illegale Autorennen, Drängler, Rüpel und Raser: „Rücksichtslosigkeit, Egoismus und die Überbetonung von Eigeninteressen beobachten wir überall, die Ursachen sind vielfältig. Deshalb bin ich nicht davon überzeugt, mit Einzellösungen – etwa Tempolimits oder härteren Bestrafungen – weiterzukommen. Vielmehr muss das Geschehen auf unseren Straßen im Gesamtzusammenhang mit gesellschaftlichen Entwicklungen betrachtet werden.“

Ohnehin sei die DPolG gegen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen. „Das löst kein Problem“, ist sich Rainer Wendt sicher. Ein entsprechender ablehnender Beschluss des Deutschen Bundestages dürfe nicht länger ignoriert werden. „Das Trommelfeuer für ein solches Tempolimit hat unmittelbar nach dem ablehnenden Beschluss der höchsten deutschen Volksvertretung eingesetzt, das offenbart ein seltsames Verhältnis zu unseren demokratischen Institutionen.“

Im Kampf gegen illegale Autorennen und Raser im Straßenverkehr setze die DPolG auf zusätzliches Personal bei der Polizei, den Einsatz moderner Technik und gesetzliche Maßnahmen. Moderne Videotechnik solle etwa die Beweiserhebung erleichtern und eine gesetzliche Regelung zur so genannten Halterhaftung sicherstellen, dass die Halter von Fahrzeugen die Identität der Fahrenden preisgeben. Wendt: „Die zermürbende und sehr personalintensive Feststellung von Fahrern könnten wir uns sparen, wenn es eine Regelung gäbe, die überall in Europa längst üblich ist. Die Ausreden der Halter, dass angeblich jemand anderes gefahren sei und den Verkehrsverstoß begangen habe, gehörten dann der Vergangenheit an.“

 

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