Öffentlicher Dienst der Länder: In die Zukunft investieren

5,5 Prozent plus für Arbeitnehmer und Beamte!

5,5 Prozent Einkommensplus, mindestens aber 175 Euro mehr, lautet die Forderung des dbb beamtenbund und tarifunion für die Einkommensrunde im öffentlichen Dienst der Länder, die am 16. Februar 2015 startet. Auszubildende sollen eine Entgelterhöhung von 100 Euro monatlich erhalten und dauerhaft übernommen werden. Das Tarifergebnis soll zudem zeit- und inhaltsgleich auf die 2,2 Millionen Beamten und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen übertragen werden. Das beschlossen Bundestarifkommission und Bundesvorstand des dbb am 18. Dezember 2014 in Berlin.

Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte (TV-L und TVÜ-Länder) um 5,5 Prozent, mindestens aber um 175 Euro
  • Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 100 Euro monatlich
  • Laufzeit 12 Monate
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich
  • Dauerhafte Übernahme aller Auszubildenden im Länderbereich
  • Schaffung einer Entgeltordnung für Lehrkräfte

Aufzeichnung der Pressekonferenz

„Die Infrastruktur in Deutschland wird von Bürgern und Wirtschaft geschätzt und genutzt. Allerdings ist ihre Qualität zunehmend bedroht, weil eine wesentliche Säule dieser Infrastruktur, der öffentliche Dienst der Länder, kaputtgespart wird“, sagte dbb-Vize und Vorstand Tarifpolitik Willi Russ in Berlin. Wenn Arbeitgebern wie Dienstherren nicht endlich klar wird, dass sie in ihr Personal investieren müssen, werde es Deutschland in Zukunft schwer haben, Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Zuwanderung und Digitalisierung zu schultern, warnte Russ, der die Tarifverhandlungen für den dbb führen wird.

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt betonte die Bedeutung der anstehenden Tarifrunde für den Beamtenbereich: „Die entwürdigende Deckelungs-, Streckungs- und Kürzungspraxis aus dem Jahr 2013, die mit Ausnahme von Bayern und Hamburg in allen Bundesländern an den Tag gelegt wurde, als es um die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landes- und Kommunalbeamten ging, darf sich nicht wiederholen.“

 

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