Bezahlung schulischer Ausbildungen in Gesundheitsberufen

Endgültige Einigung mit der TdL: Ausbildungsentgelte erhöht

 

Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) konnten sich jetzt endgültig auf einen Tarifvertragstext für die schulischen Ausbildungen in Gesundheitsberufen einigen, nachdem es bei der redaktionellen Umsetzung der Tarifeinigung mit den Arbeitgebern zunächst Probleme gab. Gleichzeitig konnten die Ausbildungsentgelte rückwirkend ab Januar 2019 erhöht werden.

Einkommensrunde 2019

Für die betroffenen Auszubildenden an Universitätskliniken wurde der „TVA-L Gesundheit“ vereinbart. Er entspricht im Wesentlichen dem TVA-L Pflege. Die Tarifeinigung gilt für die Auszubildenden zur/zum Orthoptistin/Orthoptisten, Logopädin/Logopäden, Med.-techn. Laborassistentin/-assistent, Med.-techn. Radiologieassistentin/-assistent, Med.-techn. Assistentin/Assistent für Funktionsdiagnostik, Vet.med.-techn. Assistentin/Assistenten, Ergotherapeutin/Ergothera-peuten, Physiotherapeutin/Physiotherapeuten sowie Diätassistentin/Diätas-sistenten. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs für entsprechende Auszubildende an den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg wird landesbezirklich geklärt.

Entgelterhöhung ab Januar 2019

Das monatliche Ausbildungsentgelt startet bei

  • 1.010,74 Euro (1. Ausbildungsjahr) und steigt über
  • 1.070,80 Euro (2. Ausbildungsjahr) bis auf
  • 1.167,53 Euro (3. Ausbildungsjahr).
  • Diese Ausbildungsentgelte werden rückwirkend ab Januar 2019 gezahlt. Damit sind die Ausbildungsentgelte im Gegensatz zur ursprünglichen Einigung aus dem Jahr 2018 bereits um monatlich 45,50 Euro gestiegen.

Ab Januar 2020 werden die Entgelte um weitere 50 Euro / Monat erhöht. Sie betragen damit

  • 1.060,74 Euro (1. Ausbildungsjahr)
  • 1.120,80 Euro (2. Ausbildungsjahr)
  • 1.217,53 Euro (3. Ausbildungsjahr)

Hintergrund

In vielen Ausbildungsberufen im Gesundheitsbereich wurden bisher keine Ausbildungsentgelte gezahlt. Während des praktischen Teils werden diese Auszubildenden jedoch in den Kliniken eingesetzt und auch abgerechnet – häufig als vollwertige Arbeitskräfte. Auszubildende in den Bereichen Operationstechnische Assistenz (OTA) und Anästhesietechnische Assistenz (ATA) konnten bereits in den vergangenen Jahren dem Ausbildungstarifvertrag TVA-L Pflege zugeordnet werden.

 

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