Tarifeinheit: "Einen Tag nach Inkrafttreten legen wir Beschwerde ein"

Interview mit dem dbb Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt in der Nordwest-Zeitung vom 3. März 2015.

 

Zur Online-Ausgabe (nwzonline.de)

 

Herr Dauderstädt, Sie machen gemeinsam mit anderen Gewerkschaften gegen das Gesetz zur Tarifeinheit mobil. Warum halten Sie die Pläne für verfassungswidrig?

 

Klaus Dauderstädt: Das Gesetz ist ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit. Wenn im Streitfall nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Organisation zur Anwendung kommen darf, sind wir auf dem Weg zur Einheitsgewerkschaft. Das hatten wir während des Nationalsozialismus und in der DDR schon mal. Die Väter unseres Grundgesetzes haben bewusst einen ganz hohen Rang für Artikel 9 vorgegeben. Wenn der Bundestag dieses Gesetz wirklich verabschiedet, werden wir einen Tag nach Inkrafttreten Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen.

 

Spüren Sie Aufwind durch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat?

 

Es ist sehr bemerkenswert, dass der Parlamentsdienst zu einem anderen Ergebnis kommt als das Innenministerium und das Justizministerium, die dem Kabinett und der Koalition wohl bescheinigt haben, dass das Gesetz nicht verfassungswidrig sei. Zu Zeiten der schwarz-gelben Koalition hat auch das damals FDP-geführte Justizministerium noch gesagt, ein solches Gesetz sei verfassungswidrig. Hier sehe ich einen interessanten Widerspruch.

 

Wäre es nicht besser für den Betriebsfrieden, wenn es für die gleichen Beschäftigtengruppen nicht unterschiedliche Tarifverträge geben würde?

 

Da würde ich gar nicht widersprechen, denn wir praktizieren in den meisten Fällen ja tatsächlich Tarifeinheit. Es ist aber ein Unterschied, ob ich das freiwillig und im Konsens mit der anderen Gewerkschaft mache oder ob mich das Gesetz dazu zwingt. Der Gesetzgeber sollte nicht den Schiedsrichter spielen.

 

Was würden Sie vorschlagen?

 

Wir führen schon seit Jahren Verhandlungen nach der G-Formel: Die Gewerkschaften verhandeln am gleichen Tag am gleichen Ort mit der gleichen Arbeitgeberkommission im Wechsel. In fast 90 Prozent der Fälle kommen wir zu gleichen Ergebnissen. Das ist eine Frage des Verhandlungsgeschicks. Selbst in den zehn Prozent der Fälle ohne gemeinsames Ergebnis haben die Arbeitgeber das überlebt, ohne dass ein Notarzt gerufen werden musste.

zurück
Einkommenstabellen

Einkommenstabellen