Tarifeinheit: „Niemand sollte sagen: Du bist raus“

Interview mit dem dbb Bundesvorsitzenden Klaus Dauderstädt mit schwaebische.de vom 2. März 2015.

 

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Herr Dauderstädt, Sie machen gemeinsam mit anderen Gewerkschaften gegen das Gesetz zur Tarifeinheit mobil. Warum halten Sie die Pläne für verfassungswidrig?

 

Klaus Dauderstädt: Das Gesetz ist ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit. Wenn im Streitfall nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Organisation zur Anwendung kommen darf, sind wir auf dem Weg zur Einheitsgewerkschaft. Das hatten wir während des Nationalsozialismus und in der DDR schon mal. Die Väter unseres Grundgesetzes haben bewusst einen ganz hohen Rang für Artikel 9 vorgegeben. Wenn der Bundestag dieses Gesetz wirklich verabschiedet, werden wir einen Tag nach Inkrafttreten Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen.

 

Bedeutet das Gesetz grundsätzlich das Aus für kleinere Gewerkschaften?

 

Nicht nur. Unterstellen wir, dass die Kooperation zwischen Beamtenbund und Verdi, etwa bei den laufenden Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst der Länder, eines Tages zerbricht und wir getrennt verhandeln und zu unterschiedlichen Tarifergebnissen kommen: Dann müsste in jeder Schule, in jeder Polizeistation, in jedem Gericht, in jedem Finanzamt geprüft werden, welche Gewerkschaft dort die Mehrheit hat. Das wäre doch genau das Gegenteil von Tarifeinheit.

 

Erwarten Sie einen verschärften Konkurrenzkampf der Gewerkschaften, die in den jeweiligen Betrieben für Mehrheiten kämpfen müssen?

 

Unbedingt. Wir fragen uns auch, ob die Arbeitgeber das wirklich wollen. Ein extensiver Kampf um Mehrheiten stört den Betriebsfrieden und würde den Organisationsgrad erhöhen. Daran können die Arbeitgeber eigentlich kein Interesse haben. In dem Zusammenhang ist auch das Bestreben der Gewerkschaft Deutscher Lokführer zu sehen, mehr Mitglieder zu vertreten. Nur mit den Lokführern allein hätten sie im Verkehrsunternehmen des Bahnkonzerns nie die Mehrheit.

 

Spüren Sie Aufwind durch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, der das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hat?

 

Es ist sehr bemerkenswert, dass der Parlamentsdienst zu einem anderen Ergebnis kommt als das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium, die dem Kabinett und der Koalition wohl bescheinigt haben, dass das Gesetz nicht verfassungswidrig sei. Zu Zeiten der schwarz-gelben Koalition hat das damals FDP-geführte Justizministerium noch gesagt, ein solches Gesetz sei verfassungswidrig. Hier sehe ich einen interessanten Widerspruch.

 

Wäre es nicht tatsächlich besser für den Betriebsfrieden, wenn es für die gleichen Beschäftigtengruppen nicht unterschiedliche Tarifverträge geben würde?

 

Da würde ich gar nicht widersprechen, denn wir praktizieren in den meisten Fällen ja tatsächlich Tarifeinheit. Es ist aber ein Unterschied, ob ich das freiwillig und im Konsens mit der anderen Gewerkschaft mache, oder ob mich das Gesetz dazu zwingt. Der Gesetzgeber sollte nicht den Schiedsrichter spielen und zu der kleineren Gewerkschaft sagen: Du bist raus.

 

Was würden Sie vorschlagen?

 

Wir führen schon seit Jahren auch Verhandlungen nach der G-Formel – die Gewerkschaften verhandeln am gleichen Tag, am gleichen Ort, mit der gleichen Arbeitgeberkommission im Wechsel. In fast 90 Prozent der Fälle kommen wir zu inhaltlich gleichen Ergebnissen. Das ist eine Frage des Verhandlungsgeschicks. Selbst in den zehn Prozent der Fälle ohne gemeinsames Ergebnis haben die Arbeitgeber das überlebt, ohne dass ein Notarzt gerufen werden musste. Bei den Ärzten im öffentlichen Dienst gibt es seit Jahr und Tag nebeneinander Tarifverträge des Marburger Bundes und der Tarifgemeinschaft aus Verdi und Beamtenbund. Und das funktioniert.

 

Heute streiken die Lehrer, die Beschäftigten an Unikliniken und in Straßenmeistereien, weil die Arbeitgeber in den Verhandlungen für den Öffentlichen Dienst der Länder bisher kein Angebot vorgelegt haben. Müssen sich die Bürger auf wochenlange Blockaden einstellen?

 

Das wird davon abhängen, was uns die Arbeitgeber in der dritten Runde präsentieren. Unsere Forderung von 5,5 Prozent mehr Lohn erscheint vielen hoch, aber wir wollen nicht den Anschluss an die Verdienste im Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen verlieren. Wir hätten auch die Möglichkeit, einen Vertrag über eine längere Laufzeit abzuschließen. Dann haben die Arbeitgeber mehr Planungssicherheit. Deshalb hoffe ich darauf, dass die Arbeitgeber in der nächsten Runde ein Angebot machen. Wenn nicht, gibt es vielleicht eine vierte Runde oder ein Scheitern und weitere Arbeitskämpfe.

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