Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung ist die Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe infolge einer ausdrücklichen Übertragung einer höher bewerteten Tätigkeit durch den Arbeitgeber oder aufgrund eines mit Billigung der Arbeitgebenden erfolgenden Hineinwachsens in eine Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgelt- oder Vergütungsgruppe entspricht. Nach dem Eingruppierungsrecht ist für die richtige Eingruppierung kein Eingruppierungsakt der Arbeitgebenden notwendig. Es gilt die so genannte Tarifautomatik. Die Zuordnung des Beschäftigten zu einer Vergütungsgruppe unterliegt der Nachprüfbarkeit durch die Arbeitsgerichte im Wege der Eingruppierungsfeststellungsklage.

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