dbb BildungsgewerkschaftenTrendmonitor Spezial der Telekom Stiftung zu KI-Regelungswerken

Für den Verband Bildung und Erziehung (VBE) sowie den Deutschen Philologenverband (DPhV) ergeben sich aus den Ergebnissen des „Trendmonitors KI“ klare politische Handlungsaufträge.

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„Der Trendmonitor Spezial zeigt eindrucksvoll, wie die Lehrkräfte mit 56 verschiedenen Regelwerken, davon allein 16 verschiedene Vorgaben aus den Ländern, durch den Dschungel an Möglichkeiten, den KI bietet navigieren sollen. Wer möchte, dass Lehrkräfte rechtssicher KI nutzen können, muss aber klare, nachvollziehbare und am besten einheitliche Regelungen aufstellen, die einfach anzuwenden sind. Das muss in Fortbildungen vermittelt und auch on demand zum Nachschauen und Selbstaneignen bereitstehen. Und zwar gestern“, fordert Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), am 13. März 2026 angesichts der Ergebnisse des Trendmonitor Spezials „Regelwerke zu KI an Schulen“ der Deutschen Telekom Stiftung.

Die repräsentative forsa-Umfrage, welche Teil der Veröffentlichung ist, zeigt: Nur ein Drittel der Lehrkräfte fühlt sich gut informiert, wie sie KI-Anwendungen in der Schule nutzen können. Dies hängt auch damit zusammen, dass die meisten Regelungswerke nicht bekannt sind. Fast alle Lehrkräfte geben an, dass sie sich verständliche Regelwerke wünschen und eine Übersicht benötigen, welche es gibt. Aber: Jene, die sich damit beschäftigt haben, geben nur zu einem Drittel an, mit den Regelwerken zufrieden zu sein. VBE-Chef Neckov kommentiert: „Zu viele Regelungswerke, zu wenig Zeit, Informationen, die nicht zum Praxisalltag passen – was den Lehrkräften zugemutet wird, hindert sie eher im Arbeiten und verhindert damit den effektiven Einsatz von KI für zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie die bessere individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern. Es muss Anspruch der Kultusministerien, aber auch Datenschutzbeauftragten sein, Regelungen zu harmonisieren, um das Agieren mit KI zu unterstützen – auch bundeslandübergreifend.“

Für den Deutschen Philologenverband (DPhV) zeigt der „Trendmonitor KI“ der Deutschen Telekom Stiftung ein ebenso ernüchterndes wie aufschlussreiches Bild einer Lücke zwischen technologischer Realität und schulischer Infrastruktur: Obwohl sich das Angebot KI-gestützter Bildungstechnologien seit 2021 in Deutschland verdreifacht hat, ist die systematische Nutzung im Schulunterricht nach wie vor gering („Digital Skills Gap“). Der Deutsche Philologenverband (DPhV) sieht sich durch diese Befunde in seinen zentralen Forderungen bestätigt – nach Rechtssicherheit für Lehrkräfte im Einsatz mit KI, nach geeigneten und fachlich fundierten Fortbildungsangeboten für Lehrpersonal sowie nach Schutz fachlicher und pädagogischer Standards gegenüber unkritischer Technologieadaption. Es besteht dringender Handlungsbedarf für die Bildungsministerinnen und -minister der Länder und für die Schulbehörden!

Dabei sind Chancen und Grenzen beim Einsatz von KI in pädagogischen Prozessen sorgfältig zu reflektieren. Zum Potenzial von KI gehört sicherlich, was der Trendmonitor belegt: Künstliche Intelligenz kann Lehrkräfte bei bestimmten Aufgaben entlasten – von der Unterrichtsvorbereitung über die Erstellung adaptiver Lernmaterialien bis hin zu Korrekturvorschlägen bei standardisierten Tests. DPhV-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing mahnt gleichwohl an: „Mögliche gewonnene Zeit muss andererseits auch wiederum gezielt in die gemeinsame Reflexion mit den Schülerinnen und Schülern über die von KI erbrachten Ergebnisse investiert werden. Fachliche Expertise der Lehrkräfte, Beziehungsarbeit zwischen Lehrenden und Lernenden als pädagogische Kernarbeit, didaktische Kompetenz und persönliches Urteilsvermögen bleiben jedoch Fähigkeiten und Aufgabe der Lehrkräfte, die keine KI ersetzen kann und die insbesondere im gymnasialen Bildungsauftrag unverzichtbar bleiben. Unabhängig von technischen Instrumenten ist die Entwicklung von Bildung für die Schülerinnen und Schüler stets innerhalb der professionellen Lehrkräfte-Lernenden-Beziehung zu sehen – das bleibt der Kern.“ Lehrkräfte müssen in der Lage sein, KI-gestützte Werkzeuge sinnvoll zu integrieren und deren Ergebnisse und Auswirkungen kritisch zu hinterfragen – gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern. So kann KI etwa durch Übersetzungsprogramme oder Schreibassistenten im Deutschunterricht Sprachkompetenzen fördern, in Gesellschaftswissenschaften die Analyse großer Datenmengen, z. B. historischer Quellen, ermöglichen und in künstlerisch-kreativen Fächern zur produktiven wie reflexiven Auseinandersetzung mit Fragen nach Originalität, Kreativität und Urheberschaft einladen.

Doch diese Potenziale werden bislang kaum systematisch gehoben: Viele Lehrkräfte und Schulleitungen befinden sich in einer rechtlichen Grauzone. Der Trendmonitor stellt fest, dass ein ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis und eine hohe Regelkonformität den Einsatz von KI-Tools hemmen. Dienstherren benennen hiernach bislang zumeist nur, was nicht erlaubt ist, nicht aber, was rechtssicher genutzt werden kann. Diesen Zustand hält der DPhV für nicht hinnehmbar. Die Kultusministerien der Länder sind gefordert, praxistaugliche Handlungsleitfäden und verbindliche Rahmenbedingungen für die konkrete Unterstützung des Unterrichts und des Schullebens zu schaffen, damit Verantwortung nicht auf dem Rücken einzelner Lehrkräfte lastet. 

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