Kommunaler Nahverkehr Nordrhein-WestfalenStabile Einigung in schwierigen Zeiten!

Die Tarifeinigung für den Kommunalen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen steht. Die Details.

Arbeitnehmende

Die Kommission stimmte für die Annahme des letzten Angebots der Arbeitgebenden, da viele Forderungen aufgegriffen wurden und sich das Hauptanliegen, die Entlastung der Beschäftigten, spürbar widerspiegelt.

Hier die Details der Einigung:

  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 38,5 Stunden zum 1. Juli 2027 und um eine weitere halbe Stunde auf 38 Stunden zum 1. Juli 2028
  • Erhöhung des Zeitzuschlags für Sonntagsarbeit auf 30 Prozent zum 1. Januar 2027
  • Verlängerung der Ruhezeiten auf 11 Stunden zum 1. September 2026
  • Ein weiterer Freistellungstag für Gewerkschaftsarbeit ab dem 1. Januar 2027
  • Kurzfristig Beschäftigte werden in den Geltungsbereich des TV-N NW zum 1. September 2026 aufgenommen 

Auf folgende Punkt haben die Arbeitgebenden bestanden:

  • Schaffung eines neuen § 18a TV-N zu alternativen Anreizen, wo arbeitgebendenfnanzierte Maßnahmen zur Verbesserung, z. B. der Gesundheitsförderung, geregelt werden können
  • Einführung der Personalgestellung in § 4 TV-N NW, hier wird die geschuldete Arbeitsleistung bei Aufgabenverlagerung bei Dritten erbracht
  • Klarstellung der Eingruppierung der Verkehrsmeister / Verkehrsmeisterinnen
  • Aussetzung der Übertragungsverpflichtung der Mantelregelungen aus dem TVöD (wobei die Entgeltkopplung bleibt)
  • Laufzeit vier Jahre bis 31. Dezember 2029

So liefen die Verhandlungen

Die Verhandlungen gestalteten sich weiterhin zäh. Der 25. März 2026 verstrich ohne Angebot. Als die Arbeitgebendenvertreter sich auf eine finale Positionen verständigen konnten, waren diese erwartungsgemäß noch ausbaufähig. Einige Forderungen, wie die Wochenarbeitszeitreduzierung, die Verlängerung der Ruhezeiten und die Erhöhung des Sonntagszuschlages, sind berücksichtigt worden. Hier haben die Arbeitgebenden verstanden, dass sie Zugeständnisse machen müssen, wenn sie die Arbeitsbedingungen langfristig verbessern wollen. Die durchaus erheblichen Gegenforderungen des KAV sind größtenteils vom Tisch.

Bewertung der Kommission

Alle Seiten sind hier an die Grenzen des Möglichen gegangen. Die Finanzierungskrise im Nahverkehr ist real. Genauso real ist aber auch, dass beim Personal auf Verschleiß gefahren wird. Mit der Reduzierung auf 38 Stunden ist eine spürbare Entlastung in den nächsten Jahren erreicht.

Hintergrund: Der Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben in Nordrhein-Westfalen (TV-N NW) wurde durch den dbb fristgerecht gekündigt. Gewerkschaftliches Ziel ist es, den Tarifvertrag an die geänderten Rahmenbedingungen des kommunalen Nahverkehrs in NRW anzupassen. Da Anforderungen und Arbeitsbelastungen ständig steigen, ist es jetzt notwendig, Verbesserungen für alle Beschäftigten zu erreichen.

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