Entlastung der Bürgerinnen und BürgerStaat muss beim „Krisenbonus“ mit gutem Beispiel vorangehen

„Der Arbeitgeber Staat hat bei den geplanten Einmalzahlungen eine Vorbildfunktion“, sagt dbb-Chef Volker Geyer.

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Konkret sollen Arbeitgebende eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 1.000 Euro an die Beschäftigten auszahlen können. „Damit gibt der Staat die Verantwortung ein Stück weit an die Unternehmen weiter. Die sind aber aufgrund der schwächelnden Wirtschaftslage selbst sehr unterschiedlich belastet. Daher ist es fraglich, welche Beschäftigten überhaupt von dieser Maßnahme profitieren“, erklärte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 14. April 2026.

 

„Klar ist aber: Wenn die Bundesregierung hier die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen. Daher gehe ich davon aus, dass Bund, Länder und Gemeinden den ‚Krisenbonus‘ unmittelbar auf den Weg bringen, sobald die Möglichkeit besteht. Klar muss auch sein, dass es sich hier um eine zusätzliche Zahlung handelt und der Betrag nicht mit anderen Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet werden darf“, machte Geyer deutlich.

Reaktionen aus den Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften

Der Vorsitzender der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jens Spahn, hatte für den Bund angegeben, dass er aktuell keine Grundlage sehe, eine entsprechende Prämie an seine Beschäftigten zu zahlen. Heiko Teggatz, stellvertretender DPolG-Bundesvorsitzender und dbb-Vize, zeigt sich darüber zutiefst verärgert: „Es ist skandalös, dass der Bund Arbeitgebern ermöglicht, ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie zu zahlen, sich selbst aber aus der Verantwortung stiehlt. Wer Regeln aufstellt, muss sie auch für sich selbst gelten lassen! Vor allem Streifenpolizisten verrichten Dienst gegen ihren Willen an Orten, an denen sie sich keine Wohnung mehr leisten können.“

„Wer von der Wirtschaft Entlastung einfordert, darf bei den eigenen Beschäftigten nicht zurückstehen. Der Staat muss hier mit gutem Beispiel vorangehen – alles andere wäre unglaubwürdig“, betonte Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes. Zugleich stellt auch er klar, dass es sich um eine zusätzliche Leistung handeln muss, die nicht auf bereits vereinbarte Tarif- oder Besoldungserhöhungen angerechnet werden darf.

Der dbb hamburg kritisierte die Aussagen des Finanzsenators Andreas Dressel, zugleich Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), entschieden. Dieser hatte angekündigt, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie der öffentlichen Unternehmen in Hamburg keine Sonderzahlung erhalten. Für den dbb hamburg sei dieses Vorgehen nicht akzeptabel. Der Vorsitzende Thomas Treff stellt klar: „Dieser Schnellschuss ist alles andere als vertrauensfördernd. Wir erwarten, dass der Finanzsenator diese Entscheidung noch einmal überdenkt und sich mit den Gewerkschaften an den Verhandlungstisch setzt.“

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt plant ebenfalls, den Landesbediensteten die Sonderzahlung zu verweigern. Ministerpräsident Sven Schulze begründet das mit den hohen Zahlungen aufgrund des Tarifvertragsabschlusses der Länder aus dem Februar. Für den dbb Sachsen-Anhalt ist diese Argumentation haltlos. Der dbb-Landesvorsitzende Ulrich Stock sagte: „Die Begründung, eine Vorlage für die gesamte Wirtschaft zu sein, damit diese sich der Zahlung entziehen kann, ist schlichtweg eine Klatsche für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt.“

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