Deutsche Zoll-und Finanzgewerkschaft BDZ

Liebel zum Cannabis-Gesetz: „Versandhandel wird boomen!“

Nach langem Ringen steht die finale Abstimmung über das Cannabisgesetz im Bundestag an. Nicht nur für Polizei und Justiz, sondern auch für den Zoll bedeutet dies einen bürokratischen Mehraufwand, warnt der BDZ.

Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel warnt: „Für den illegalen Versandhandel mit Cannabis tun sich nun ganz neue Möglichkeiten auf. Das neue Ampel-Gesetz stuft Versand und Lieferung von Cannabis zur Ordnungswidrigkeit herab. Aber gerade für Jugendliche sind Internetbestellungen eine bevorzugte Bezugsquelle für Drogen. Ob Vapes, Edibles oder Liquids – der Wildwuchs des völlig unregulierten Marktes an THC-haltigen Produkten wird sich fortsetzen, denn die Online-Shops der Kiffer-Szene werden immer kreativer. Die Zöllnerinnen und Zöllner sind mit der Menge an Paketen durch den E-Commerce schon heute überfordert. Wie hier noch nach Cannabis kontrolliert werden soll, ist mir ein Rätsel. Der Versandhandel mit Cannabis wird boomen!“

Nach Einschätzung der Zollgewerkschaft wird selbst für erfahrene Zollbeamtinnen und -beamte die Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Formen von Cannabis immer schwieriger. Probleme mache zum Beispiel die Prüfung der Beschaffenheit der Substanz auf THC-Gehalt oder Stoffe wie synthetische Cannabinoide. Bei Aufgriffen im Rahmen einer Flughafenkontrolle oder durch mobile Zollstreifen auf Autobahnen könnte die Abgrenzung zum legalen Cannabis nahezu unmöglich werden und massive Dokumentationspflichten nach sich ziehen, so BDZ Chef Liebel.

 

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