Stadtbus Ingolstadt GmbH (SBI)

Großer Erfolg: Eckpunkte zur Überleitung in den TV-N Bayern vereinbart

Am 4. Dezember 2014 konnten sich der dbb und der Arbeitgeber SBI unter Beteiligung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV Bayern) auf Eckpunkte zur Überleitung für die Beschäftigten der SBI in den Tarifver-trag Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) einigen.

Das Ergebnis beinhaltet die folgenden Punkte:

  • Alle Beschäftigten der SBI werden zum 1. Januar 2015 in den TV-N Bayern übergeleitet.
  • Dabei werden alle Beschäftigungszeiten, die in einem Arbeitsverhältnis bei der SBI bzw. deren Rechtsvorgängerinnen (Kraftverkehr Bayern GmbH, KVB Ingolstadt GmbH sowie der IN-BUS GmbH) durch die Be-schäftigten zurückgelegt wurden, als Betriebszugehörigkeitszeiten angerechnet.
  • Eine Ausnahme gilt für im Fahrdienst Beschäftigte, die vor dem 31. Dezember 2013 bei der SBI eingestellt wurden. Diese werden der Entgeltgruppe F Stufe 3 auch dann zugeordnet, wenn ihre Betriebszugehörigkeit kürzer als vier Jahre ist.
  • Alle Airport Express Dienste, die mit einer Fahrt zum Flughafen München beginnen, werden aufgrund der besonderen Erschwernisse ab dem 1. Januar 2015 mit einer zusätzlichen Zeitaufwandspauschale in Höhe von 15 Minuten der individuellen Entgeltgruppe und -stufe pro Dienstschicht vergütet.
  • Eine Erklärungsfrist wurde bis zum 19. Dezember 2014 vereinbart.

Die Einführung des TV-N Bayern bedeutet für alle Beschäftigten eine deutliche Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie der Zukunftsoptionen und Expektanzen. So wird beispielsweise ab dem 1. Januar 2015 für alle Beschäftigten eine zusätzliche betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung eingeführt. Eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten erfolgt nicht. Zudem haben alle Beschäftigten ab dem Urlaubsjahr 2015 einen Urlaubsanspruch auf 30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Auch erhalten alle Beschäftigten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzung ab 2015 eine Jahressonderzahlung, die sich am Monatstabellenentgelt orientiert.

 

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