Stadtbus Ingolstadt GmbH (SBI)

Großer Erfolg: Eckpunkte zur Überleitung in den TV-N Bayern vereinbart

Am 4. Dezember 2014 konnten sich der dbb und der Arbeitgeber SBI unter Beteiligung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern (KAV Bayern) auf Eckpunkte zur Überleitung für die Beschäftigten der SBI in den Tarifver-trag Nahverkehrsbetriebe Bayern (TV-N Bayern) einigen.

Das Ergebnis beinhaltet die folgenden Punkte:

Die Einführung des TV-N Bayern bedeutet für alle Beschäftigten eine deutliche Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie der Zukunftsoptionen und Expektanzen. So wird beispielsweise ab dem 1. Januar 2015 für alle Beschäftigten eine zusätzliche betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung eingeführt. Eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten erfolgt nicht. Zudem haben alle Beschäftigten ab dem Urlaubsjahr 2015 einen Urlaubsanspruch auf 30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Auch erhalten alle Beschäftigten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzung ab 2015 eine Jahressonderzahlung, die sich am Monatstabellenentgelt orientiert.

 

zurück