Flughafenfeuerwehr Stuttgart: Deutliche Verbesserungen erreicht
Am 31. Oktober 2017 hat sich der dbb zusammen mit seiner Mitgliedsgewerkschaft komba mit dem Arbeitgeber am Flughafen Stuttgart und dem KAV Baden-Württemberg auf einen deutlich verbesserten Tarifvertrag für die Flughafenfeuerwehr geeinigt. Die Änderungen treten – vorbehaltlich der Redaktion – zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Arbeitszeitreduzierung ohne Lohnabschläge
Die Anzahl der Jahresschichten wird schrittweise von jetzt 144 Schichten auf 122 Schichten abgesenkt. Die Absenkung erfolgt ohne Reduzierung der Feuerwehrzulage, die nach den bisherigen Regelungen weiter gezahlt wird. Der erste Absenkungsschritt auf 142 Schichten erfolgt bereits ab dem 1. Januar 2018. Anschließend wird jährlich eine weitere Absenkung um je vier Schichten vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2023 werden dann 122 Jahresschichten erreicht. Die beiden Freischichten zum Zwecke des Gesundheitsschutzes bleiben erhalten. Zum Ausgleich wird die Arbeitszeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen schrittweise erhöht. Diese wird in der Regel für Dienstsport, Aus- und Fortbildung genutzt.
Eingruppierung
- Entgeltgruppe (EG) 6: abgeschlossene Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann (IHK) wird der abgeschlossenen Laufbahnausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst gleichgestellt
- EG 7: die dort aufgeführten Ausnahmen für Ausbildung und Tätigkeit auf Einsatzfahrzeugen werden um Drehleiter und Rettungstreppenfahrzeug erweitert
- Notfallsanitäter werden in EG N TVöD-B eingruppiert
- Praxisanleiter Rettungsdienst werden in EG 9b eingruppiert
- Hauptbrandmeister / stellvertretende Schichtführer werden in EG 9c eingruppiert
Zulagen
- Ausbilderzulage von 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen der jeweiligen Stufe der EG 8 und EG 9a für bestellte Ausbilder in der Fahrzeugausbildung und beim Atemschutz bei entsprechender Tätigkeit
- Sachgebietsleiterzulage wird nicht mehr auf die Feuerwehrzulage angerechnet, sondern zusätzlich in voller Höhe gewährt und dynamisiert
Hintergrund:
Im Februar 2013 hatten sich dbb und komba mit der Geschäftsführung des Flughafens Stuttgart und dem kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg auf einen neuen Tarifvertrag für das Feuerwehr- und Rettungsdienstpersonal am Flughafen Stuttgart verständigt. Die Tarifeinigung umfasste unter anderem eine verbesserte Eingruppierung, einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit ab dem 60. Lebensjahr nach mindestens 15 Jahren im 24-Stunden-Dienst, eine Absicherung bei Verlust der Atemschutztauglichkeit, eine Feuerwehrpauschale für Beschäftigte im 24-Stunden-Dienst in Höhe von 41 Prozent der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe sowie eine monatliche Funktionszulage für Einsatzleiter vom Dienst.