EU Pläne zu ergänzenden RentenEWSA pocht auf soziale Balance und starke öffentliche Alterssicherung

Der EWSA hat mit großer Mehrheit eine Stellungnahme zur Reform der Zusatzrenten verabschiedet.

dbb europathemen

Die Europäische Union will die ergänzende Altersvorsorge stärken und zugleich mehr langfristiges Kapital für Investitionen mobilisieren. Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unter Federführung der Berichterstatterin María del Carmen Barrera Chamorro eine umfassende Stellungnahme zu einem zentralen Legislativpaket der Europäischen Kommission angenommen. Im Plenum fand die Position des Ausschusses eine sehr breite Zustimmung: 211 Stimmen dafür, lediglich zwei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen. Der EWSA macht damit deutlich, dass Reformen im Bereich der Zusatzrenten notwendig sind – zugleich aber klar sozialpolitisch eingehegt werden müssen.

Zentrale Botschaft des EWSA: Zusätzliche Renten können einen Beitrag zu einer angemessenen Altersabsicherung leisten – sie dürfen jedoch keinesfalls dazu führen, öffentliche Rentensysteme zu schwächen oder Verantwortung einseitig auf die Einzelnen zu verlagern. Ein würdiger Ruhestand mit ausreichendem Einkommen bleibt ein Grundpfeiler des europäischen Sozialmodells.

Hochrangige Debatte im EWSA‑Plenum

Die politische Bedeutung des Vorhabens spiegelte sich auch in der Präsenz hochrangiger Gäste wider: EU‑Finanzmarktkommissarin Maria Luís Albuquerque sowie Elma Saiz Delgado, spanische Ministerin für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration, nahmen im Plenum des EWSA an einer intensiven Aussprache zum Thema teil. Im Mittelpunkt der Debatte standen die sozialen Auswirkungen der Reformpläne, Fragen der Gerechtigkeit sowie die Rolle der Sozialpartner.

Respekt vor nationalen Systemen und Sozialdialog

Inhaltlich bezieht sich die Stellungnahme auf drei zentrale Kommissionsvorhaben: eine Mitteilung zur Stärkung des EU‑Zusatzrentensektors, die Überarbeitung der PEPP‑Verordnung (Pan‑European Personal Pension Product) sowie Änderungen an der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (IORP).

Der EWSA unterstreicht nachdrücklich, dass die Vielfalt der nationalen Rentensysteme und die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten uneingeschränkt zu respektieren sind. Besonders betont wird die Rolle der Sozialpartner: Betriebliche Altersversorgung müsse weiterhin auf Tarifautonomie, sozialem Dialog und kollektiven Vereinbarungen beruhen. Modelle automatischer Einbeziehung („Auto‑Enrolment“) dürften nur auf Grundlage breiter gesellschaftlicher Zustimmung und im Rahmen kollektiver Aushandlung eingeführt werden.

Warnung vor sozialen Risiken

Kritisch bewertet der EWSA insbesondere die Gefahr wachsender Ungleichheiten. Ergänzende Rentensysteme kommen bislang vor allem Personen mit stabilen Erwerbsbiografien und höheren Einkommen zugute. Ohne flankierende Sozialpolitik könnten sie soziale und geschlechtsspezifische Unterschiede weiter verschärfen. Der Ausschuss verweist darauf, dass die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern in privaten Vorsorgesystemen EU‑weit bis zu 40 Prozent beträgt.

Zudem warnt der EWSA davor, private und individuelle Vorsorgeprodukte stärker in den Fokus zu rücken, ohne gleichzeitig das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Transparente Information, verständliche Beratung, klare Aufsichtsstrukturen und eine Begrenzung finanzieller Risiken seien hierfür unerlässlich.

Ergänzende Vorsorge ja – aber nicht als Ersatz

Positiv hebt der EWSA hervor, dass ergänzende Renten einen Beitrag zur Finanzierung von Investitionen, Innovation und zur grünen und digitalen Transformation leisten können. Voraussetzung dafür sei jedoch eine solide und sozial ausgewogene Ausgestaltung. Öffentliche Rentensysteme müssten weiterhin das Fundament der Alterssicherung bilden und aktiv zur Armutsvermeidung beitragen.

Mit seiner Stellungnahme positioniert sich der EWSA klar: Die Modernisierung der Zusatzrentensysteme darf nicht zu Lasten sozialer Sicherheit gehen. Entscheidend ist ein ausgewogenes Zusammenspiel von öffentlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und individueller Vorsorge – getragen von Sozialdialog, nationaler Gestaltungshoheit und einem starken sozialen Europa.

 

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