Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages begrüßt: Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer bleibt

Die DPolG hat die am 27. Januar 2023 vorgestellten Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages in Goslar begrüßt.

Der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte vor Ort: „Die Empfehlungen des diesjährigen Verkehrsgerichtstages orientieren sich absolut an der Praxis. Eine wichtige Botschaft lautet: Die Promillegrenze für E-Scooter Fahrer soll beibehalten werden. Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille beginnt die Strafbarkeit. Wir als Deutsche Polizeigewerkschaft befürworten dieses Signal ausdrücklich. Viele schreckliche Verkehrsunfälle von E-Scooter-Fahrern ereignen sich unter Alkoholeinfluss. Die Forderung vor dem Verkehrsgerichtstag, für E-Roller-Fahrer eine 1,6 Promille-Grenze einzuführen, war deshalb lebensfremd und eine reine Presseblase.“

Die Zahl der Unfälle ist 2021 gegenüber dem Vorjahr um 156 Prozent gestiegen. In fast 90 Prozent der Fälle, in denen eine Fahruntüchtigkeit festgestellt wurde, war der Fahrer alkoholisiert. Wendt: „Die Zahlen verdeutlichen: Wir brauchen mehr Aufklärung über die Gefahren von E-Scooter-Fahrten. Die Einführung einer Helmpflicht sowie der Nachweis über Straßenverkehrskenntnisse ähnlich wie bei Mofa-Fahrern dürfen kein Tabu sein.“

Ein weiterer Erfolg aus Sicht der DPolG ist die Empfehlung, eine bußgeldbewährte Benennungspflicht für Fahrzeughalter einzuführen. „Das wäre ein großer Schritt hin zu einer Halterhaftung, wie wir sie als DPolG seit Jahren fordern. Die Kolleginnen und Kollegen sind es leid, tausende Arbeitsstunden dafür zu verschwenden, den Fahrer eines Fahrzeugs ausfindig zu machen. Hier müssen die Halter endlich in die Verantwortung genommen werden“, forderte Wendt. Eine vergleichbare Regelung gebe es bereits in Österreich.

Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten soll außerdem von drei auf sechs Monate angehoben werden. Wer zum Beispiel geblitzt wird, kann dann auch noch nach vier oder fünf Monaten einen Bußgeldbescheid bekommen. Wendt: „Fehlverhalten im Straßenverkehr muss klar geahndet werden. Wenn der rechtlich zulässige Zeitraum dafür ausgeweitet wird, ist dies ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.“

 

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