• Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015

Beteiligungsgespräch zum Gesetzentwurf:

Besoldungsanpassung „Zeichen der Wertschätzung“ für Bundesbeamte

Als „Zeichen der Wertschätzung“ des Dienstherrn Bund für seine Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wertet der dbb den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG). Vor dem Beteiligungsgespräch zu dem Gesetzentwurf am 14. Mai 2014 in Berlin sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Hans-Ulrich Benra, dies sei auch angesichts des gegenwärtigen Auseinanderdriftens der Besoldung in den Ländern und im Verhältnis zum Bund ein „wichtiges Signal“.

„Unser gewerkschaftlicher Dachverband erkennt nachdrücklich an, dass der Entwurf – unter Beachtung der Unterschiede zwischen Tarif- und Beamtenrecht - eine durchgehend zeit- und inhaltsgleiche Umsetzung des Tarifabschlusses vom 1. April vorsieht“, sagte Benra. Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten sollen in zwei Schritten in den Jahren 2014 und 2015 angepasst werden. „Auch dass der Gesetzentwurf zeitnah zur Tarifeinigung vorgelegt wurde und die Bundesregierung damit die entsprechende Ankündigung des Bundesinnenministers umgesetzt hat, bewerten wir uneingeschränkt positiv“, so Benra weiter. „Insgesamt wird mit dem Gesetzentwurf an dem bewährten Gleichklang der Statusgruppen festgehalten und gewährleistet, dass Tarifbeschäftigte und Beamte auf Bundesebene an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung in gleicher Weise teilhaben.“

In dem Gesetzentwurf vom 28. April vorgesehen ist die Anhebung der Bezüge rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent beziehungsweise mindestens um einen Prozentsatz, der einem Ausgangswert von 90 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozent vermindert ist, sowie zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Die beamtenrechtlichen Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende zum 1. März 2014 um 40 Euro und zum 1. März 2015 um 20 Euro.

„Mit der zeit- und inhaltgleichen Umsetzung durch die Vorlage des Gesetzes ist der monetäre Teil wie vorgesehen schnell auf den Weg gebracht worden. In einem davon getrennten Verfahren gilt es nun, die ebenfalls im Tarifvertrag vom April 2014 vereinbarten Urlaubsregelungen – nämlich einheitlich 30 Tage und für Auszubildende und Praktikanten 28 Tage - zeit- und inhaltsgleich im Beamtenbereich umzusetzen“, so Benra. Das Bundesinnenministerium bezeichnete die Forderung nach einer gleichartigen Verbesserung der Urlaubsregelungen als berechtigt und teilte mit, dass für eine entsprechende Umsetzung bereits erste Arbeiten begonnen hätten.

Die Befassung durch das Bundeskabinett ist für den 28. Mai 2014 vorgesehen. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf regte der dbb an, dass mit dem Kabinettsbeschluss auch eine Abschlagsauszahlungsverfügung veranlasst wird.

 

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