ThüringenBesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 26 bis 28 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen
Mit Spannung wurde die erste Beratung zum Thüringer Besoldungsgesetz 2026 - 2028 mit den Statements der Fraktionen im Thüringer Landtag erwartet. Der tbb war live vor Ort dabei.
Einstimmig wurde das Thüringer Besoldungsgesetz federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa) überwiesen. Die außerplanmäßige HuFa-Sitzung im Anschluss an die 47. Plenarsitzung beschloss, das sofortige Einrichten eines Online-Diskussionsforums zum Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028.
Der vorgelegte Gesetzentwurf wird grundsätzlich vom tbb begrüßt, da er die Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaats Thüringen überträgt und zugleich den Versuch unternimmt, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten neuen Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation umzusetzen. Auch werden erstmals die notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für einen Anspruch auf Entgeltumwandlung eines Fahrradleasings im Beamtenbereich geschaffen. Dies trifft ebenso auf Zustimmung des tbb.
Gleichzeitig enthält der Besoldungsgesetzentwurf jedoch auch kritische Punkte und erhebliche Defizite in Verfahrensfragen. Die größten Kritikpunkte des tbb sind: Einteilung der Beamten in Gewinner und Verlierer (Nachzahlungsregelung d nur an Kläger oder aktive Widersprüche (der Rest geht leer aus); die geplante Abschaffung des AZV-Tags als „Ausgleichsmaßnahme“ (Warum benötigt es generell Ausgleichmaßnahmen zur Umsetzung eines höchst richterlichen Urteils?); Jahressonderzahlung von 4,8 Prozent (der tbb fordert 5 Prozent).
