Achter Versorgungsbericht der Bundesregierung
Alterssicherung für die Zukunft verlässlich aufgestellt
Der Bericht beinhaltet Berechnungen der in den nächsten 30 Jahren zu erwartenden Versorgungsleistungen. Das meint dbb Vize Heiko Teggatz zum aktuellen Entwurf:
„Die Tragfähigkeit der Alterssicherungssysteme für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ist gesichert - trotz der jüngst angestiegenen Zahl der Bediensteten“, sagte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Heiko Teggatz anlässlich eines Erörterungsgesprächs zum Entwurf des Achten Versorgungsberichts der Bundesregierung am 19. Juni 2025 in Berlin. „Mit dem Versorgungsbericht gibt es wieder ein verlässliches und seriöses Arbeitsmittel, um einen umfassenden und sachlichen Blick auf den Bestand und die Prognosen zur Alterssicherung zu erhalten“, erklärte Teggatz.
Die weitere demografische Entwicklung und die damit verbundenen längeren Versorgungslaufzeiten stellen das Alterssicherungssystem der Beamtenversorgung des Bundes weiterhin vor Herausforderungen. Mit Blick auf die Zukunft blieb Teggatz dennoch optimistisch: „Diese Herausforderungen sind zu bewältigen. Der Bericht verdeutlicht und belegt, dass aufgrund vieler getroffener Maßnahmen die Finanzierung stabilen Parametern unterliegt und dabei zunehmend nachhaltig gesichert ist.“ Beispielsweise sind die Versorgungsausgaben des Bundes mit Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds zu einem laufend ansteigenden Anteil teilkapitalgedeckt und generationengerecht veranschlagt.
Teggatz weiter: „Die Erkenntnisse des Berichts sollten dazu beitragen, die jüngsten undifferenzierten und neidgetragenen Diskussionen über die eigenständige Alterssicherung der Beamtinnen und Beamten gegenüber der Rente zu versachlichen.“ Alle Alterssicherungssysteme in Deutschland müssen für die Zukunft auf eine solide und leistungsgerechte Basis gestellt werden. „Diese Basis soll die Verlässlichkeit für die Anspruchsberechtigten und die Finanzierbarkeit des Systems in ein ausgewogenes und gerechtes Verhältnis bringen“, forderte der dbb Vize. Grundlegende statusbedingte und systematische Unterschiede müssen dabei jedoch stets berücksichtigt werden.
Hintergrund:
Die Bundesregierung erstellt seit 1996 in jeder Legislaturperiode einen Bericht, um über die wichtigsten Bestandsaufnahmen und Herausforderungen des eigenständigen Alterssicherungssystems der Beamtinnen und Beamten zu informieren. Der Bericht beinhaltet detailliert unterschiedliche Berechnungen der voraussichtlich in den nächsten 30 Jahren zu erwartenden Versorgungsleistungen. Der Achte Versorgungsbericht ist derzeit in der Abstimmung und wird vermutlich nach der der parlamentarischen Sommerpause dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden.