Neue Schwerpunktausgabe der ZfPR onlineAktuelles für Schwerbehindertenvertretung und Personalrat
Angesichts der großen Anzahl von Entscheidungen zum Schwerbehindertenrecht ist es eine Herausforderung, den Überblick zu behalten. ZfPR hilft.
Die Ausgabe 12/2025 des elektronischen Rechtsprechungsdienstes der Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) dokumentiert und kommentiert aktuelle Gerichtsentscheidungen und informiert über schwerbehindertenrechtliche Themen, die für Schwerbehindertenvertretungen und gleichermaßen Personal- und Betriebsräte von Interesse sind.
Dr. Dr. Michael Kossens hat die Entscheidungen aus dem Berichtszeitraum 2024/2025 gesichtet und in seinem Beitrag „Aktuelle Rechtsprechung zum materiellen Schwerbehindertenrecht“ das Wichtigste in Kürze aufbereitet.
Welchen konkreten Inhalt das Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung an Personalratssitzungen hat, welche Antragsrechte, Einfluss- und Gestaltungsoptionen sie besitzt, ist Gegenstand der Untersuchungen von Juliane Richter in „Rechte der Schwerbehindertenvertretung in Personalratssitzungen“.
Unter den in der Ausgabe veröffentlichten Entscheidungen befindet sich diejenige des BVerwG vom 13. Mai 2025 – 2 VR 5.24 –, in der es um die Auswahlentscheidung bei einer Dienstpostenvergabe geht. Das Gericht stellt fest, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch des erfolglosen Konkurrenten verletzt ist, wenn der Dienstposten vergeben wird, ohne dass zuvor bestehende Zweifel an der gesundheitlichen Eignung des erfolgreichen Bewerbers aufgeklärt wurden.
Das BAG hat in seinem Urteil vom 27. März 2025 – 8 AZR 123/24 – die Verpflichtung des Arbeitgebers aus § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX, mit der Agentur für Arbeit Verbindung aufzunehmen, konkretisiert: Erforderlich ist die Erteilung eines Vermittlungsauftrags und die Angabe der erforderlichen Daten an die Agentur, um diese in die Lage zu versetzen, dem Arbeitgeber geeignete schwerbehinderte Menschen vorzuschlagen.
Darf der Arbeitgeber einem bekanntermaßen schwerbehinderten Beschäftigten in der Wartezeit kündigen, ohne zuvor ein Präventionsverfahren durchzuführen? Diese wichtige, bisher höchstrichterlich ungeklärte Frage bejaht das BAG mit Urteil vom 3. April 2025 – 2 AZR 178/24 – mit der Begründung, dass die Pflicht zur Durchführung eines Präventionsverfahrens nur im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes gelte. Dass hier jedoch das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, führt Prof. Dr. Franz Josef Düwell in seiner Anmerkung aus und schlägt vor, die Frage nach der Reichweite der Pflicht des Arbeitgebers zu angemessenen Vorkehrungen an den EuGH heranzutragen.
Die Nichtbestellung eines Inklusionsbeauftragten stellt eine Verletzung von verfahrens- und Förderpflichten dar. Ob sie auch die Kausalität zwischen Schwerbehinderung und Benachteiligung indiziert, ist, so weiter das BAG im Urteil vom 26. Juni 2025 – 8 AZR 276/24 – davon abhängig, ob durch die benachteiligende Maßnahme spezifische Belange des schwerbehinderten Menschen betroffen sind. Prof. Dr. Wolfhard Kohte erläutert in seiner Anmerkung den möglichen Anspruch auf Entschädigung, der aus einer ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung erteilten Abmahnung wegen Verweigerung der Ausführung nicht behinderungsgerechter Arbeiten resultieren kann. In seinen Ausführungen zum Inklusionsbeauftragten macht der Autor auf dessen Einflussmöglichkeiten und empirisch belegte Bedeutung aufmerksam.
Der Arbeitgeber muss schwerbehinderte Bewerber, die nicht offensichtlich fachlich ungeeignet sind, zum Vorstellungsgespräch einladen. Bei mehraktigen Auswahlverfahren darf ein fachlich nicht offensichtlich ungeeigneter Bewerber nicht bereits bei geringerer Punktzahl als die bestbewerteten Konkurrenten vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Das VG Karlsruhe hat am 6. Dezember 2024 – 9 K 2130/23 – ausgeführt, dem schwerbehinderten Bewerber müsse die Möglichkeit gegeben werden, sich unmittelbar vor dem entscheidungsbefugten Gremium vorzustellen.
Die Ausgabe 12/2025 der ZfPR online enthält weitere Informationen, die aus dem Inhaltsverzeichnis ersichtlich sind.
Über die ZfPR: Die Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) erscheint viermal jährlich in Heftform und elfmal jährlich als elektronischer Rechtsprechungsdienst (ZfPR online). Die Zeitschrift konzentriert sich auf das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern und vermittelt einen umfassenden Überblick über das Rechtsgebiet. Ausgewiesene Expertinnen und Experten behandeln in Aufsätzen und Anmerkungen zu den veröffentlichten Entscheidungen aktuelle Themen des Personalvertretungsrechts.
Wer die Printausgabe der ZfPR bezieht, sollte die Anmeldung zum Bezug der „ZfPR online“ nicht vergessen. Monatlich aktuell wird hier die Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz und zu den Landespersonalvertretungsgesetzen dokumentiert. Erst der Bezug auch der ZfPR online macht das Informationspaket komplett.


