Versorgungsfonds

Versorgungsfonds bestehen aus laufenden Zuführungen in ein dauerhaftes haushaltsrechtliches Sondervermögen, welche sich entweder versicherungsmathematisch nach der Höhe der späteren Altersversorgung bemessen oder aus pauschalen monatlichen Zuführungen bestehen und dienen der finanziellen Absicherung der Beamtenversorgung.

Beim Bund werden seit dem Jahr 2007 alle neu berufenen Beamten, Richter und Berufssoldaten in den Versorgungsfonds des Bundes einbezogen; auf diese Weise stellt der Dienstherr Bundesrepublik Deutschland seine Beamten- und Soldatenversorgung ab diesem Zeitpunkt schrittweise auf eine zukünftig vollständige Kapitaldeckung um.

Auf diese Weise werden die finanziellen Aufwendungen für die spätere Altersversorgung nicht mehr den nachfolgenden Generationen auferlegt, sondern periodengerecht dem Zeitraum zugeordnet, in der die Aufwendungen tatsächlich begründet wurden. Diese auch haushaltsgerechte Zuordnung führt neben der Entlastung zukünftiger Etats zugleich zu mehr Kostentransparenz und Ausgabendisziplin bei der Einstellung von Bundesbeamten.

Auch bei den meisten Ländern und Kommunen werden in unterschiedlicher Form Sondervermögen für die zukünftig zumindest teilweise Kapitaldeckung und nachhaltige Sicherung der Finanzierung der Versorgungsbezüge der Beamten unterhalten.

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