Qualifikation der Beschäftigten
Beamtenbereich
Im Beamtenbereich wird für eine Tätigkeit im höheren Dienst in der Regel als Eingangsvoraussetzung ein Hochschulstudium gefordert; für den gehobenen Dienst ist es ein zum Hochschulstudium berechtigender Schulabschluss, im mittleren Dienst ein Realschul- und im einfachen Dienst ein Hauptschulabschluss.
Tarifbereich
Für Arbeitnehmer gelten in der Regel bei vergleichbaren Entgeltgruppen entsprechende Bildungsvoraussetzungen. Zu berücksichtigen ist aber, dass für Arbeitnehmer beim Aufstieg in eine Entgeltgruppe der nächsthöheren „Laufbahngruppe“ nicht die Bestimmungen des Beamtenrechts gelten, die in der Regel eine Prüfung voraussetzen. Dadurch ist bei der Beschäftigung im Arbeitnehmerverhältnis eine größere Durchlässigkeit der Entgeltgruppen im Vergleich zu den Laufbahngruppen gegeben.