Ausbildung

Im öffentlichen Dienst sind berufliche Ausbildungen im arbeitsrechtlichen Sinne und Ausbildungen zum Erwerb der Laufbahnbefähigung im beamtenrechtlichen Sinne zu unterscheiden.

Wird eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst im Beamtenverhältnis angestrebt, findet die Ausbildung im Vorbereitungsdienst zu den jeweiligen Laufbahnen statt. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Laufbahnprüfung ab. In der Zeit des Vorbereitungsdienstes ist man Beamter auf Widerruf. Alternativ können gegebenenfalls eine Berufsausbildung und/oder eine hauptberufliche Tätigkeit ausreichend sein.

Mehr zum Thema

Andere Bewerber

Auszubildende

Laufbahn

Laufbahnbefähigung

Laufbahngruppe

Laufbahnprüfung

TV-L

TVöD

Vorbereitungsdienst

Broschüre "START" - Ausbildung im öffentlichen Dienst

zurück
Einkommenstabellen

Einkommenstabellen