Öffentlicher Dienst

Der Begriff „öffentlicher Dienst“ beinhaltet die Gesamtheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei öffentlichen Stellen beschäftigt sind. Die Beschäftigten gliedern sich in Beamtinnen und Beamte, die in einem besonderen, unmittelbar durch Gesetz geregelten Dienstverhältnis stehen und in Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für Letztere gilt das normale Arbeitsrecht, konkret ausgeprägt in Tarifverträgen, die zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden (hier vor allem der TVöD – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen und der TV-L für die Beschäftigten der Länder). Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes steht, anders als Beamten, das Streikrecht zu.

Als Dienstherr (für Beamte) oder Arbeitgeber tritt der Staat in unterschiedlichster Gestalt auf: als Bund, Land, Kommune (unmittelbarer öffentlicher Dienst); zum mittelbaren öffentlicher Dienst gehören u.a. die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Bundesbank, die Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Bundes bzw. der Länder und Träger der Zusatzversorgung von Bund, Ländern und Gemeinden/Gemeindeverbänden und rechtlich selbstständigen Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit.

Mit rund 4,5 Millionen Beschäftigten – einschließlich Soldaten und Richter – ist der öffentliche Dienst der größte Beschäftigungssektor in Deutschland. Zu weiterem statistischen Material vgl. Zahlen Daten Fakten und Personal im öffentlichen Dienst.

Der öffentliche Dienst setzt politische Entscheidungen in konkrete gesellschaftliche Prozesse um, er „produziert“ die Infrastruktur für das gesamte gesellschaftliche Leben und ist nicht zuletzt Grundlage für Rechts- und Planungssicherheit und damit Voraussetzung für unternehmerisches Handeln. Ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist schließlich auch die Voraussetzung für eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge, die gleiche Lebens-, Rechts- und Wirtschaftsbedingungen in allen Teilen des Landes sichert und das Bestehen im europäischen Wettbewerb gewährleistet. Der Schutz der inneren, der äußeren und der sozialen Sicherheit, ein die Zukunft jedes Einzelnen sicherndes Bildungsangebot, eine auf mehr Beschäftigung ausgerichtete Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik sowie eine Wissenschafts- und Forschungslandschaft mit innovativer Kraft sind und bleiben die Kernaufgaben des Staates.

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