Jubiläumszulage/Jubiläumsgeld
Beamtenbereich
Im Beamtenbereich kann der Dienstherr über die Zahlung einer Jubiläumszulage entscheiden. Gängig, aber längst nicht mehr die Regel, sind zurzeit folgende Zulagen:
- 25-jährige Diensttätigkeit: 350,00 € brutto
- 40-jährige Diensttätigkeit: 500,00 € brutto
- 50-jährige Diensttätigkeit: 600,00 € brutto
Beispielsweise Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zahlen ihren Beamten keine Jubiläumszulage.
Tarifbereich
Die Arbeitnehmer im Geltungsbereich des TVöD/TV-L erhalten bei einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 Euro sowie bei einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 500 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung ebenfalls ungekürzt.