Jubiläumszulage/Jubiläumsgeld

Beamtenbereich

Im Beamtenbereich kann der Dienstherr über die Zahlung einer Jubiläumszulage entscheiden. Gängig, aber längst nicht mehr die Regel, sind zurzeit folgende Zulagen:

  • 25-jährige Diensttätigkeit: 350,00 € brutto
  • 40-jährige Diensttätigkeit: 500,00 € brutto
  • 50-jährige Diensttätigkeit: 600,00 € brutto

Beispielsweise Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zahlen ihren Beamten keine Jubiläumszulage.

Tarifbereich

Im Tarifbereich erhalten Beschäftigte in Voll- und Teilzeit gemäß § 23 Abs. 2 TVöD und §23 Abs. 2 TV-L sowie § 23 Abs.2 TV-H ein Jubiläumsgeld bei einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren in Höhe von 350 Euro und von 40 Jahren in Höhe von 500 Euro. Im Bereich der VKA können durch Betriebs-/Dienstvereinbarung günstigere Regelungen getroffen werden.

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