Freie und Hansestadt HamburgZulage für bürgernahe Dienste – Tarifvertrag steht!
Einigung beim Tarifvertrag für bürgernahe Dienste in Hamburg: Die Beschäftigten erhalten monatliche Zulagen.
Der Tarifvertrag über eine Zulage für bürgernahe Dienste steht! Am 7. April 2026 fand ein Redaktionstermin in Hamburg statt, bei dem der dbb mit der Arbeitgeberseite eine grundsätzliche Einigung auf einen Tarifvertragstext erzielt hat.
Der Tarifvertrag trägt nun den Titel „Tarifvertrag über eine Zulage für bestimmte bürgernahe Beschäftigtengruppen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburg-Zulage)“. Michael Adomat, Verhandlungsführer des dbb, erklärte: „Die Einigung ist das Ergebnis komplizierter Verhandlungen. Bereits am 29. Oktober 2025 hatten wir in Hamburg eine Einigung erzielt, dann hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder ihre Zustimmung verweigert. Erst im Rahmen der Tarifeinigung für die Landesbeschäftigten in Potsdam haben wir erreicht, dass die Eckpunkte umgesetzt werden können.“
Thomas Treff, Landesbundvorsitzender des dbb hamburg, ergänzte: „Die Hamburgische Bürgerschaft hat inzwischen beschlossen, dass auch die Beamtinnen und Beamten von den Ergebnissen dieser Tarifeinigung profitieren. Das ist auch maßgeblich auf die Arbeit des dbb hamburg zurückzuführen.“
Die Änderungen im Überblick
Zulage für bürgernahe Dienste
Beschäftigte, die überwiegend bürgernahe Dienste ausführen, erhalten in Vollzeit folgende monatliche Zulage:
- 100 Euro ab dem 1. Februar 2026
- 115 Euro ab dem 1. Mai 2027
Zusätzliche Waffenträgerzulage
Arbeitnehmende im Polizeidienst mit der Befugnis zum Führen einer Waffe, die Anspruch auf die Zulage für bürgernahe Dienste haben, erhalten in Vollzeit zusätzlich die folgende Zulage:
- 30 Euro ab dem 1. Februar 2026
- 40 Euro ab dem 1. Mai 2027
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten eine monatliche Zulage von 50 Euro ab dem 1. Februar 2026, die am 1. Mai 2027 auf 75 Euro steigt.
Laufzeit, Evaluierung und Gespräche für Strafvollzug und Polizei
Es wurde eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028 vereinbart. Es wird eine paritätisch besetzte Evaluierungskommission eingerichtet, die die Umsetzung des Tarifvertrags überwacht und gegebenenfalls Nachbesserungen vornimmt. Außerdem sollen zeitnah Gespräche über eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit im Strafvollzug und bei der Poli-zei geführt werden.
Übertariflicher Mobilitätszuschuss
Der ursprünglich in der Tarifeinigung enthaltene Mobilitätszuschuss für alle Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von 15,75 Euro monatlich wird ab dem 1. April 2026 übertariflich gezahlt.
Hintergrund: Bereits in den Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde 2023 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder wurde über eine Stadtstaatenzulage für die Beschäftigten, Auszubildenden, Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten in Berlin, Bremen und Hamburg verhandelt. Für Berlin wurde im Anschluss die Hauptstadtzulage tarifiert. Für Bremen und Hamburg wurde in der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 vereinbart, dass ab dem 1. Juli 2025 Gespräche über eine Zulage für Beschäftigte, die insbesondere bürgernahe Dienste wahrnehmen, aufgenommen werden können.



