Bayern

Zeit- und volumengleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte

Laut eines ersten Gesetzentwurfs soll das Ergebnis der Tarifverhandlungen mit den Ländern zeit- und volumengleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Bayern übertragen werden.

Die erhöhten Bezüge werden voraussichtlich ab Juni ausbezahlt (inklusive der bis dahin nachzuzahlenden Bezüge).

Die Eckpunkte des Entwurfs:

- Erhöhung um 3,2 Prozent rückwirkend zum 1.1.2019

- Erhöhung um 3,2 Prozent zum 1.1.2020

- Erhöhung um 1,4 Prozent zum 1.1.2021

- Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab 1.1.2019 eine Erhöhung um 50 Euro und ab 1.1.2020 eine Erhöhung um 100 Euro.

- Durch Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe in allen Besoldungsgruppen erfolgt eine weitere Besserstellung im Sinne der Nachwuchsgewinnung.

- Die Regelung zur Erhöhung des Erholungsurlaubs für Auszubildende und Praktikanten wird 1:1 im Beamtenbereich umgesetzt. Anwärter haben künftig einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Die erforderliche Änderung der Urlaubsverordnung wird zeitnah auf den Weg gebracht.

- Ministerialzulage wird ruhegehaltfähig

- Weihnachtsgeld bleibt unangetastet (Das Tarifergebnis sieht hier ein „Einfrieren“ vor)

- Demnächst: Übertragung der Mütterrente II in das Bayerische Versorgungsrecht. Als einziges Bundesland wird Bayern hier zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen.

 

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