Wahlaufruf des dbb zu den Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach wendet sich mit einem Appell an die Stimmberechtigten der Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen.

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder so weit: In der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2018 und 30. November 2018 können die schwerbehinderten Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten in ihrer Dienststelle/ihrem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung wählen, vorausgesetzt, es gibt dort nicht nur vorübergehend wenigstens fünf schwerbehinderte Beschäftigte oder diesen gleichgestellte (§ 177 SGB IX).

Selbstverständlich kümmern sich Personal- und Betriebsräte ebenfalls um die Belange der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen, aber mit der Schwerbehindertenvertretung hat der Gesetzgeber ein Gremium geschaffen, das ausschließlich die ganz spezifischen Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten vertreten soll und darf.

Hier gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Die Schwerbehindertenvertretung bringt bei allen im Personal-/Betriebsrat behandelten Themen die spezifischen Belange der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen in die Entscheidung ein, so etwa bei arbeitszeitrechtlichen Fragen, bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, bei der Vergabe von Telearbeitsplätzen, bei Einstellung, bei Inklusionsvereinbarungen, bei der Eingliederung nach Erkrankung. Erst vor kurzem hat der Gesetzgeber die Einflussmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung in einem wesentlichen Punkt gestärkt: Die Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nicht vorher angehört hat.

Die Schwerbehindertenvertretung achtet des Weiteren gezielt darauf, dass die zu Gunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden und der Arbeitgeber die ihm nach dem Sozialgesetzbuch IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt. Sie beantragt bei den zuständigen Stellen (präventive) Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, und sie nimmt Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen und wirkt auf die Erledigung beim Arbeitgeber hin. Dies alles macht die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung zu einer unverzichtbaren Ergänzung der Tätigkeit des Personal-/Betriebsrats.

Wer sich dieser wichtigen Aufgabe widmen und seine schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen aktiv unterstützen will, muss übrigens nicht selbst schwerbehindert sein. Die Wahrnehmung des Amtes hat der Gesetzgeber ebenso abgesichert wie das der Personal- und Betriebsratsmitglieder: Freistellung, berufliches Fortkommen, keine finanziellen Nachteile, Schulungsanspruch, besonderer Kündigungsschutz – um nur Einiges zu nennen.

Daher: Stärken Sie mit Ihrer Stimme Ihre Schwerbehindertenvertretung. Denn sie bringt die speziellen, sich aus Ihrer Schwerbehinderung im beruflichen Alltag ergebenden Heraus- und Anforderungen in die Entscheidungen Ihres Arbeitgebers ein!

Und: Lassen Sie sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen, um den Interessen Ihrer schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen eine Stimme zu verleihen, die gehört werden muss!

Mit kollegialen Grüßen

Ulrich Silberbach

dbb Bundesvorsitzender

 

 

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