Fall des Monats
Versetzung innerhalb der BA: Erfolgreich abgewehrt
Ein Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit kann seine Versetzung erfolgreich angreifen, selbst wenn er der Versetzung klaglos für einen längeren Zeitraum (über zwei Jahre) gefolgt war.
Der dbb vertrat den Kläger mit Erfolg gegen die Versetzung. Der Kläger war nach Feststellung einer unwirksamen Befristung seines Arbeitsvertrages ?in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen und wegen Personalüberhang an einen anderen Dienstort versetzt worden.
Die Versetzung konnte deswegen erfolgreich angegriffen werden, weil der Arbeitgeber Fehler bei der Auswahl der ?zu versetzenden Mitarbeiter machte. So beschränkte er die Auswahl der Arbeitnehmer, die für die Versetzung in Betracht kommen sollten, auf die Personen, die wegen unwirksamer Befristungen ihrer Arbeitsverträge in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überführt worden waren. Dieses Verfahren schränkte den in Betracht kommenden Personenkreis unzulässigerweise ein. Die hierauf basierenden Versetzungen waren deshalb unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln mit rechtskräftigem Urteil vom 2. September 2014, Az.: 13 CA 2351/14.
Der Kläger sei auch weder durch eine Verfallsklausel im Arbeits-/Tarifvertrag (Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines halben Jahres ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden) noch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung gehindert gewesen, die erfolgte Versetzung anzugreifen.
Die vertragliche Verfallsklausel greife bei Ansprüchen nicht, die das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers berührten. Der Beschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers berühre jedenfalls das Persönlichkeitsrecht, nichts anderes könne für den Fall der Versetzung gelten, denn hiermit werde der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung am bisherigen Beschäftigungsort verfolgt, so das Arbeitsgericht Köln.
Auch der Umstand, dass der Arbeitnehmer sich für insgesamt mehr als 30 Monate nicht gegen die Versetzung gewehrt habe, schließe nicht sein Recht aus, sich hiergegen zu wehren, urteilte das Arbeitsgericht Köln. Dieser Rechtsschutzfall wurde vom DLZ West betreut.