Verbesserung für Alleinerziehende
Unterhaltsvorschuss verlängert
Gute Nachrichten für Alleinerziehende: Ab 1. Juli 2017 haben Kinder bis zur Volljährigkeit einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Eine entsprechende Gesetzesvorlage passierte am 2. Juni 2017 den Bundesrat. Die dbb bundesfrauenvertretung begrüßt die Neuregelung.
„Die Lage Alleinerziehender wird gestärkt. Gerade im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren ist die Versorgung von Kindern kostenintensiv. Diese Verbesserung darf aber nicht dazu führen, dass sich säumige Erziehungsberechtigte, in der Regel sind das die Väter, noch stärker dauerhaft ihren Unterhaltspflichten entziehen. Vielmehr muss sich der Staat stärker für das Wohl der Kinder in Ein-Eltern-Familien einsetzen. Unterhaltspflichtige müssen notfalls mit Druck und noch stärker als bisher zum Zahlen gezwungen werden“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, deutlich.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem unverheirateten Elternteil leben oder bei einem Elternteil der dauernd von seinem Ehegatten oder Lebenspartner getrennt ist. Mit der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses wird die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten für alle Kinder aufgehoben. Gleichzeitig wird der Bezugszeitraum bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes ausgedehnt. Bisher wurden Unterhaltsvorschüsse nur für Kinder unter zwölf Jahren gewährt.
Der verlängerte Anspruch ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres erhalten Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der beziehungsweise die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2017 monatlich
- für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro
- für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro
und voraussichtlich ab Juli 2017:
- für Kinder von 12- bis 17 Jahren 268 Euro