Übernahme des Tarifvertrages Demografischer Wandel für den Nahverkehr Bayern vereinbart
Am 11. Mai 2015 fanden Tarifverhandlungen zwischen dem dbb und dem Kom-munalen Arbeitgeberverband Bayern zum demografischen Wandel im Nahver-kehr Bayern statt. Als Verhandlungsgrundlage diente der zwischen dem dbb und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) im Jahr 2013 ab-geschlossene Tarifvertrag zur Bewältigung des demografischen Wandels im Nahverkehr, der in zahlreichen Bundesländern bereits Anwendung findet.
Dieser Tarifvertrag, der insbesondere die Umsetzung der tariflichen Normen auf der betrieblichen Ebene voraussetzt, umfasst beispielsweise die folgenden Punkte:
Demografieanalyse
Der Arbeitgeber hat zunächst eine Demografieanalyse durchzuführen, die der Klärung der Altersstruktur und der für die künftige Personalplanung relevanten Qualifikationsverteilung im Unternehmen (IST-Analyse) sowie die voraussichtli-che Entwicklung des quantitativen und qualitativen Personalbedarfs für einen bestimmten Zeitraum (SOLL- Analyse) erfasst. Auf dieser Grundlage beraten und beschließen die Betriebsparteien konkrete Maßnahmen.
Maßnahmenkatalog
Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels sind zum Beispiel:
- Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
Hierzu zählen Maßnahmen aus dem Gesundheitsmanagement in den Berei-chen Ernährung, Bewegung, Stressmanagement und Entspannung. - Besondere Regelungen bei Leistungsminderungen
Im Falle einer Leistungsminderung hat der Arbeitgeber zunächst zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen der Beschäftigte entsprechend seiner bisherigen Eingruppierung weiterbeschäftigt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird durch den Arbeitgeber der Einsatz des Beschäftigten auf einem freien gleichwertigen Arbeitsplatz geprüft. Sollte auch diese Weiterbe-schäftigung nicht möglich sein, prüft der Arbeitgeber dann, ob eine Beschäfti-gung auf einem freien zumutbaren Arbeitsplatz möglich ist, der nach einer anderen Entgeltgruppe als der bisherigen Entgeltgruppe bewertet ist.
Gegebenenfalls notwendige Qualifizierungs-, Zusatzqualifizierungs- oder Umschulungsmaßnahmen sind dem Beschäftigten durch den Arbeitgeber an-zubieten.
Sollte eine Weiterbeschäftigung nicht möglich sein, kann der Beschäftigte mithilfe einer Outplacementberatung mit dem Ziel der Erhöhung der Vermitt-lungsfähigkeit bei einem anderen Arbeitgeber unterstützt werden. - Maßnahmen zur Qualifizierung, Zusatzqualifizierung und/oder Umschulung
Erfasst werden hier alle Maßnahmen, die der Verwendung der Beschäftigten in anderen Berufsfeldern dienen, sollte die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden können. - Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Als unterstützende Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, kommen beispielsweise der Ausbau von Teilzeitarbeitsplätzen und -modellen, die Förderung von individuellen flexiblen Arbeitszeitmodellen oder Regelungen zur Arbeitsunterbrechung bei Angehörigenbetreuung in Betracht. - Maßnahmen zum Wissensmanagement und -transfer
Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Wissen der Beschäftigten für andere Be-schäftigte zu erhalten und weiterzugeben. Dazu zählen beispielsweise die Bildung altersgemischter Teams oder die Zusammenarbeit an einem Arbeits-platz zwischen ausscheidendem Beschäftigten und neuem Stelleninhaber. - Maßnahmen zur Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung
Schwerpunkte der Maßnahmen zur Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung sind Arbeitsplatzergonomie, Schicht- und Dienstplangestaltung sowie Mischarbeit. - Demografiebudget
Im Tarifvertag ist ein Demografiebudget vereinbart. Mit diesem Budget werden Maßnahmen, soweit sie der Bewältigung des demografischen Wandels dienen, finanziert. Die Aufteilung des Budgets auf einzelne Maßnahmen erfolgt durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung. - Eigenbeiträge der Beschäftigten
Neben der Einbringung des Demografiebudgets durch die Arbeitgeber sind an-gemessene Beiträge der Beschäftigten unter Berücksichtigung des betrieblichen und individuellen Nutzens festzulegen. Die Eigenbeiträge können in Form von Zeit und/oder Geld, auch aus tariflichen Ansprüchen erbracht werden. - Weiteres Vorgehen
Die Verhandlungspartner einigten sich auf die Übernahme des Tarifvertrages für den kommunalen Nahverkehr Bayern. Diese Übernahme steht nun unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien sowohl auf Arbeitgeberseite als auch seitens des dbb. Wir berichten zeitnah über diese Entscheidungen!