dbb Hessen für stärkere Beteiligung des Landtags

Tragweite der Entscheidungen erfordert Parlamentsbefassung

Ein Nachtragshaushalt in Milliardenhöhe, schnelle Soforthilfe, Kurzarbeit, Überbrückungskredite – die Bundesregierung und Landesregierung von Hessen tun momentan alles, um die Folgen der Coronakrise abzumildern. Dabei erreicht die Neuverschuldung schwindelerregende Höhen. „Natürlich ist es richtig, schnell finanziell einzuspringen, um Engpässe zu überbrücken“, erklärte dazu der hessische dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt am 28. April 2020.

Doch immer neue Hilfstöpfe und drohende langfristige Auswirkungen der Pandemie ließen auch Sorgen wachsen. „Wir müssen parallel zur Pandemiebekämpfung auch wieder damit beginnen, den Blick auf die Zeit danach zu richten“, mahnt Heini Schmitt: „Mit der Politik von heute werden auch Weichen gestellt, mit finanziellen Auswirkungen auf Jahre und Jahrzehnte hinaus.“ Deshalb dürfe der Staat sich jetzt nicht finanziell verausgaben und sollte darauf achten, dass das Geld auch zukunftsträchtig eingesetzt wird.

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst hätten hervorragende Arbeit geleistet, wenn längst rund 70.000 Anträge bearbeitet wurden und das Geld geflossen sei. Dabei sei es aus Sicht des dbb Hessen nicht vorrangiges Ziel, am schnellsten zu sein, wenn es um die Überweisung von Hilfsgeldern ginge, sondern auch um den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern. „In anderen Bundesländern hat es zahlreiche Fälle von Missbrauch und Mitnahmeeffekten gegeben. Gründlichkeit geht auch hier vor Schnelligkeit,“ so der dbb Landeschef.

Besonders wichtig sei für den dbb Hessen auch, dass bei weiteren Entscheidungen zu Grundrechtseinschnitten und Stützungsprogrammen das Parlament angemessen beteiligt werde. Schmitt: „Die erste Phase, in der schnell gehandelt werden musste, ist vorbei. Nun muss angesichts der Tragweite der Entscheidungen und angesichts der Tatsache, dass zumindest Zweifel bestehen, ob es ausreicht, sich als Regierung auf die Generalklausel des Infektionsschutzgesetzes zu stützen, zur (durchaus pragmatisch zu gestaltenden) parlamentarischen Befassung zurückgekehrt werden.“

 

 

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