Notlagen-Verhandlungen für Flughäfen
Tarifvertrag abgeschlossen – Arbeitsplätze gesichert
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften dbb und ver.di haben sich auf den Abschluss eines bundesweit geltenden Notlagen-Tarifvertrags für die Beschäftigten an Flughäfen geeinigt.
Die Flughäfen können sich bis zum 11. Dezember 2020 entscheiden, ob sie den Notlagen-Tarifvertrag anwenden wollen. Falls nicht, gelten die TVöD-Bedingungen unverändert.
Die Arbeitgeberseite hatte die Verhandlungen eingefordert, da die Flughäfen durch den deutlichen Rückgang der Passagierzahlen und Flugbewegungen besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind. In der Einigung zur TVöD-Einkommensrunde 2020 hatten die Tarifparteien vereinbart, über einen Notlagen-Tarifvertrag für die Flughäfen zu verhandeln. Nach acht schwierigen Verhandlungsrunden wurde nun eine Einigung erzielt, mit der die Arbeitsplätze an den Flughäfen dauerhaft gesichert werden können.
Grundlage des Tarifvertrags ist der Ausschluss betriebsbedingter Beendigungs- und Änderungskündigungen für die gesamte Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Die Gewerkschaften haben außerdem eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit der Notlagenregelungen durchgesetzt, sobald die Passagierzahlen sich deutlich positiv entwickeln.
Corona-Sonderzahlung und Entgelterhöhungen
Die Beschäftigten an den Flughäfen haben noch im Dezember 2020 einen Anspruch auf eine steuer- und abgabenfreie Corona-Sonderzahlung: in den Entgeltgruppen 1 bis 3 800 Euro, in den Entgeltgruppen 4 bis 6 750 Euro, in den Entgeltgruppen 7 und 8 700 Euro, in den Entgeltgruppen 9a bis 12 400 Euro und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 300 Euro.
Die linearen Entgelterhöhungen aus dem TVöD-Bereich werden verschoben:
- ab 1. Oktober 2022: plus 1,4 %, mindestens 50 Euro
- ab 1. April 2023: plus weitere 1,8 %
- spätestens ab 1. Oktober 2023 gilt wieder die volle TVöD-Tabelle
Die linearen Erhöhungen werden vorgezogen, wenn bestimmte Werte bei den Passagierzahlen erreicht werden.
Befristete Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2023
- Aussetzen der Leistungsorientierten Bezahlung in 2021, 2022 und 2023 (Sonderregelung am Flughafen Hamburg für das Jahr 2021)
- Arbeitnehmerbeitrag zur Zusatzversorgung steigt um 0,8 Prozentpunkte
- keine Zusatzversorgungsbeiträge auf die Jahressonderzahlung
- möglichst weitgehende Inanspruchnahme der Kurzarbeit
- die Wochenarbeitszeit wird nach Ende der Kurzarbeit ab 2022 befristet um bis zu 6 % abgesenkt; das Entgelt verringert sich entsprechend; die Umsetzung erfolgt überwiegend durch zusätzliche freie Tage und unter Beteiligung des Betriebsrats
Genauere Informationen sind in einem Rundschreiben des dbb und auf der dbb Website unter www.dbb.de zu finden.
Hintergrund
Vor dem Hintergrund der stark eingebrochenen Verkehrszahlen aufgrund der Corona-Pandemie hatte die Arbeitgeberseite die Gewerkschaften zu Verhandlungen über einen Notlagentarifvertrag für Flughäfen im Rahmen der Einkommensrunde 2020 mit Bund und Kommunen aufgefordert. Zuvor hatte die Arbeitgeberseite bereits den Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen zum 31. Dezember 2020 gekündigt.