Baden-WürttembergTarifübertragung auf Besoldung und Versorgung: Befürchtungen bestätigt
Enttäuscht hat der BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) zur Kenntnis genommen, dass das Land bei der Übertragung des Tarifabschlusses der Länder 2026 auf Besoldung und Versorgung erneut in die Trickkiste greifen will, um durch Erhöhung des fiktiven Partnereinkommens den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonformen Alimentation gerecht zu werden.
„Unsere Befürchtungen haben sich bewahrheitet“, kommentierte BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger am 26. Mai 2026 die im Finanzministerium vorgestellten Pläne. Der BBW erkenne zwar an, dass die Politik wenigstens zu der Zusage stehe und das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich übertragen will. Das ändere aber nichts daran, dass die jetzt vorgestellten Pläne die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung ausklammerten.
Mit der Erhöhung des Partnereinkommens von bisher 6.000 Euro auf künftig 7.236 Euro mogle man sich lediglich an den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts vorbei, so Rosenberger. Zugleich kündigte er an, dass der BBW nach Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes, die Betroffenen dazu aufrufen werde gegen ihre Besoldung Widerspruch einzulegen. „Das wird in der Folge die Gerichte im Übermaß beschäftigen“, prophezeite Rosenberger im Anschluss an das Gespräch im Finanzministerium, zu dem Amtschef Heiko Engling eingeladen hatte.
Laut den Ausführungen von Ministerialdirektor Engling soll laut den Plänen des Finanzministeriums der für Tarifbeschäftigte vereinbarte Mindestbetrag von 100 Euro für Beamtinnen, Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit Wirkung zum 1. April 2026 kostenneutral in eine lineare Erhöhung von 0,02 Prozent zuzüglich der im Tarifvertrag vereinbarten Erhöhung von 2,8 Prozent umgerechnet werden. Die prozentuale Erhöhung erfolgt damit einheitlich über alle Besoldungsgruppen hinweg.
BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger erklärte: „Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass das Finanzministerium die zeitgleiche Übertragung und eine systematische Anwendung auf alle Besoldungsgruppen sicherstellen will. In der Sache ist die jetzt vorgestellte Lösung jedoch enttäuschend und bleibt nicht nur deutlich hinter den Möglichkeiten Baden-Württembergs und hinter den Modellen anderer Länder zurück, sondern sorgt in letzter Konsequenz für unnötigen Bürokratieaufwuchs. Unser Ziel war hingegen, dass die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Land in vergleichbarer Weise vom TV-L-Ergebnis profitieren wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen.“
Bereits im Vorfeld des Gesprächs hatte der BBW in einem Schreiben vom 23. April 2026 an Finanzminister Danyal Bayaz angeregt, sich am Beispiel Nordrhein-Westfalens zu orientieren. NRW erhöht zum 1. April 2026 die Besoldung und Versorgung um 3,36 Prozent und begründet dies mit einer systemgerechten Umsetzung des Mindestbetrags von 100 Euro in den unteren Besoldungsgruppen. Berlin geht mit einer Erhöhung um 3,8 Prozent zum 1.4.2026 sogar noch darüber hinaus, um die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation und zum Mindestabstand zur Grundsicherung (Prekaritätsschwelle) dauerhaft zu erfüllen.


