Sachsen-Anhalt
Tarifergebnis wird zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen
Das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder wird zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt übertragen. „Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung wird zu Beginn des Jahres 2022 in den Landtag eingebracht“, sagte Finanzminister Michael Richter in einem Spitzengespräch mit dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck am 3. Dezember 2021.
Am 29. November 2021 hatten die Tarifvertragsparteien eine Einigung erzielt. Diese beinhaltet unter anderem eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro, eine Entgelterhöhung von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 sowie strukturelle Verbesserungen im Gesundheitsbereich. Eine Neuregelung zum Arbeitsvorgang konnte von den Gewerkschaften abgewendet werden. „Der erzielte Abschluss ist ein Kompromiss“, hatte Ladebeck den Abschluss kommentiert.
„Jetzt ist es das Gebot der Stunde, die Willensbekundung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FDP – in dem es heißt: ‚Die Tarifabschlüsse der öffentlich Beschäftigten des Landes werden auch künftig zeit- und inhaltgleich für die Besoldung übernommen' – in die Tat umzusetzen. Auch die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land und in den Kommunen haben eine Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit verdient“, betonte Ladebeck.
Finanzminister Richter teilte dazu mit, dass die Landesregierung sehr bewusst diese Formulierung in den Koalitionsvertag aufgenommen habe. „Aus diesem Grund werden die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger die Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro und die Linearanpassung von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 zeit- und wirkungsgleich erhalten. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten keine Corona-Sonderzahlung. Aber die Linearanpassung von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022 erfolgt ebenfalls zeit- und wirkungsgleich“, so der Finanzminister.
„Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger die Corona-Sonderzahlung, zumindest in einem Teilbetrag, übertragen wird. Da gab es allerdings kein Entgegenkommen von Minister Richter“, kritisierte dbb Landeschef Ladebeck.