dbb tarifunion legt Rechtsgutachten vor:

„Tarifeinheits-Gesetz“ wäre verfassungswidrig

Ein wie von BDA und DGB in Anbetracht der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angestrebtes „Gesetz zum Erhalt der Tarifeinheit“, nach dem bei konkurrierenden Tarifverträgen innerhalb eines Betriebs nur derjenige anwendbar sein soll, der die größere Arbeitnehmerzahl betrifft, würde einen verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen. Zu diesem Schluss kommt das Rechtsgutachten von Professor Dr. Hermann Reichold, das die dbb tarifunion heute vorlegt.

Reichold, der Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen lehrt und Richter am Staatsgerichtshof Baden-Württemberg ist: „Die wesentlichen Argumente für die Ordnungs- bzw. Funktionssicherungs-Aufgabe der so genannten Tarifeinheit können den Eingriff in die individuelle und kollektive Koalitionsfreiheit der verdrängten Gewerkschaften und ihrer Mitglieder nicht als gleichgewichtige Abwägungsgesichtspunkte rechtfertigen.“

Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion: „Das Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit auf den Kopf stellen würde. Die größte und streikbereiteste Gruppe kann und darf nicht alleiniger Maßstab für die Beschäftigungsbedingungen aller Arbeitnehmer sein. Das ist das Gegenteil von pluralistischer Interessenvertretung und demokratischer Willensbildung.“ Stöhr betonte, dass eine solche Regelung angesichts der betrieblichen Realität zudem nicht nötig sei. „Die lautstark inszenierte Drohkulisse von Streik-Chaos und ‚englischen Verhältnissen‘ – die eigentlich keiner so genau kennt – ist an den Haaren herbei gezogen. Die Deutsche Bahn hat ihren Frieden mit den Lokführern gemacht, in den Krankenhäusern folgen die Ärzte dem Marburger Bund, die Krankenpfleger uns und ver.di, der Betrieb läuft auch in streikbewegten Zeiten nicht anders als früher. Deutschland ist traditionell kein Streikland.“

 

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