• Kundgebung zum Start der zweiten Verhandlungsrunde
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    dbb-Verhandlungsführer Will Russ bei der Kundgebung zum Start der zweiten Verhandlungsrunde.

Öffentlicher Dienst: Einkommensrunde 2016 für Bund und Kommunen

Start der zweiten Verhandlungsrunde - Russ: „Es ist genug Geld da“

„Der Staat hat 2015 Rekordeinnahmen erzielt. Bei einem Steuerüberschuss von fast 20 Milliarden Euro kann man den Beschäftigten im öffentlichen Dienst doch keine Sonderopfer abverlangen. Es ist genug Geld da!“ Willi Russ, der dbb Verhandlungsführer, hat die Arbeitgeber von Bund und Kommunen zum Auftakt der zweiten Verhandlungsrunde am 11. April 2016 in Potsdam aufgefordert, auf die Gewerkschaftsforderungen zuzugehen. Russ: „Selbst die Kommunen haben 2015 mehr als drei Milliarden Überschuss erwirtschaftet. Das ist zu einem großen Teil auch das Verdienst der Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Ihre Warnstreiks der letzten Tage senden eine deutliche Botschaft: Die Beschäftigten lassen sich nicht mit Almosen abspeisen, sondern wollen ihren Anteil am Erfolg und deutlich spürbare Einkommenszuwächse. Sie haben das verdient.“

Einkommensrunde 2016

Positiv bewertete der dbb Verhandlungsführer, dass Gewerkschaften und VKA beim Thema Eingruppierung in den letzten Wochen deutlich vorangekommen sind. Russ: „Wir sind noch nicht am Ziel, aber wir haben große Fortschritte gemacht. Die Eingruppierung ist ein sperriges Thema, aber auch ein besonders wichtiges für die Kolleginnen und Kollegen im Kommunaldienst. Die jetzt noch offenen Fragen sollten wir eigentlich bis Ende April auch noch hinkriegen.“

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt knapp zwei Millionen Beschäftigte betroffen: 147.335 Arbeitnehmer des Bundes, 1.241.845 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.595 Beamte und 179.000 Versorgungsempfänger des Bundes, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet/versorgt werden.

 

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