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„Sprung nach vorn!“
Der dbb hat für seine Mitgliedsgewerkschaft komba – gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di – am 26. April 2018 sowie am 7. und 8. Mai 2018 die Verhandlungen über die Weiterentwicklung des Tarifvertrages in konstruktiver Atmosphäre fortgesetzt. Dabei haben sich beide Seiten in einer Reihe von Punkten deutlich angenähert und Fortschritte gemacht, auch wenn eine Gesamteinigung noch aussteht und alle Punkte daher unter einem Vorbehalt stehen.
Entgeltthemen / Höhe der Stundenlöhne zum 1. Juli 2018
Beide Seiten haben Einigkeit über die Höhe der zu vereinbarenden Stundenlöhne in den Gewerken Cabin Cleaning, DHL/NLP und dem BVD erzielt. Hier wird es zukünftig eine dreistufige Tabelle geben, wobei jeder Tabellenabschnitt eine Laufzeit von 12 Monaten hat. Bestandsmitarbeiter werden unter Anrechnung ihrer bisherigen Beschäftigungszeit der für sie geltende Stufe zugeordnet. Das bedeutet, dass alle die Kollegen, die länger als 24 Monate dabei sind, mindestens den Stundenlohn der Stufe 3 erhalten werden. Mitarbeiter im Bereich Lager/Werkstatt werden dem Bereich CC zugeordnet. Solange sie im Bereich DHL aushelfen, erhalten sie den dort geltenden Stundenlohn in der für sie geltenden Stufe.
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | |
CC | 10,75 | 11,00 | 11,50 |
DHL / NLP | 12,20 (12,10) | 12,30 | 12,80 |
BVD | 12,59 | 12,69 | 13,01 |
Generell gilt: Arbeiten Beschäftigte aushilfsweise in anderen Bereichen mit, erhalten sie den dort gültigen Stundenlohn in der für sie geltenden Stufe. Wird in diesem Bereich der LES ausgeschüttet, so wird dieser getrennt erfasst und zusätzlich ausgezahlt. Die weitere Anhebung der Stundenlöhne für das Jahr 2019 ist noch nicht ausgehandelt, aber selbstverständlich vorgesehen. Die Entgelte für den Bereich Supervisor sollen deutlich angehoben werden. Im Bereich DHL/NLP wird zukünftig nur ein reiner Stundenlohn gezahlt, ergänzt um Zulagen und Zuschläge. Für das Führen eines Gabelstaplers wird für jede angefangene Stunde eine Zulage von 1 EUR zusätzlich gezahlt. Ferner wird die „Splitdienstzulage“ zukünftig angehoben, für Unterbrechungen bis zu 3 Stunden wird ein Betrag in Höhe eines individuellen Stundensatzes gemäß der Tabelle ausbezahlt, bei Unterbrechungen von mehr als drei Stunden ein Betrag von 20 EUR bzw. dem 1,6-fachen Satz der Stufe 1.
In den Bereichen Cabin Cleaning und BVD wird es auch weiterhin zusätzlich das LES geben – und natürlich Zulagen und Zuschläge. Einigkeit besteht ferner, dass auch die LES Ausschüttungen in diesen beiden Bereichen deutlich angepasst werden. Für den Bereich des CC wird – wie berichtet - ein Maximalteiler von 10 für den Sommer - und 8 für den Winterflugplan vorgesehen. Bei kleineren Gruppengrößen ist die kleinere Zahl als Teiler maßgeblich. Verhandelt wird noch über eine Regelung, wie der Maximalteiler bei dauerhaften Änderungen im Auftragsvolumen gegebenenfalls angepasst werden kann und welches Verfahren dann greifen wird. Zudem wird eine Art „Bereitschaftsprämie“ für die Kollegen eingeführt, die nach Beendigung der Cleaningtätigkeit zur Erreichung der Sollstundenzahl ohne weitere Beschäftigungsmöglichkeit vor Ort bleiben müssen.
Der Arbeitgeber hat hier das 1,16-fache der Stufe 1 des Stundenlohns angeboten – das entspricht derzeit einem Betrag von 17,20 EUR. Im Bereich BVD wird neben einer allgemeinen Anhebung der Ausschüttungsbeträge nach wie vor über eine Art Zulage für die „schwachen Monate“ von November bis April verhandelt, die aus Sicht der Tarifkommission über 200 EUR liegen sollte. Der Arbeitgeber hat hier Verhandlungsbereitschaft signalisiert, allerdings steht ein wirklich belastbares Angebot noch aus. Der dbb hat darüber hinaus deutlich gemacht, dass insbesondere die allgemeinen Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit deutlich angehoben werden müssen.
Mantelthemen – Fortschritte in wesentlichen Punkten
Fortschritte sind auch bei einer Reihe von Mantelthemen erreicht worden. Insbesondere beim Thema Zusatzurlaub für Nachtarbeiter (DHL/NLP und Cleaning) haben sich beide Seiten angenähert. Denkbar – aber noch nicht vereinbart – ist ein Sonderurlaubanspruch von bis zu vier Tagen im Jahr. Auch bei der Frage der Mindestbesetzungsregelung und einer Kompensation bei einer Unterschreitung derselben hat der Arbeitgeber erstmals Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Hier wird über eine Art Zeitgutschrift im Falle einer relevanten Unterschreitung einer festgelegten Schichtgröße nachgedacht. Für die Bereiche BVD und CC wird zudem über eine Art „Freizeitkonto“ verhandelt, in dem die Kollegen weitere Überstunden ansparen und dann nach ihrer Wahl nehmen können. Die Teilnahme an Schulungen soll zukünftig ferner mit dem durchschnittlichen Tagessatz wie bei Krankheit/Urlaub vergütet werden. Außerdem wird über eine Regelung nachgedacht, wie die Lage der Schulungen verbessert und damit einem Ausfall an Schichten effektiv vorgebeugt werden kann.
Knackpunkt Laufzeit
Offen ist aber die entscheidende Frage der Laufzeit des Tarifvertrages. Dieses Thema ist auch für das zu verteilende Volumen von erheblicher Bedeutung. Dem Arbeitgeber schwebt eine Laufzeit bis mindestens Ende Juni 2020, eigentlich aber sogar bis Juni 2021 vor. Für die Gewerkschaften ist zumindest für den Bereich des Entgelts eine deutlich kürzere Laufzeit bis Ende Dezember 2019 von Bedeutung. Um hier weiterzukommen, haben die Gewerkschaften zuletzt einen Kompromissvorschlag gemacht, der unterschiedliche Laufzeiten für den Bereich der Mantelthemen und des Entgelts umfasst.
Die Verhandlungen werden am 7. Juni 2018 fortgesetzt.