Sozialversicherungs-Rechengrößen 2011 beschlossen
Der Bundesrat hat am 26. November 2010 der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011) zugestimmt. Mit der Verordnung werden die Rechengrößen der Sozialversicherung der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahre 2009 angepasst, die in den alten Ländern -0,39 % und in den neuen Ländern 0,84 % betragen hat.
Ab 1. Januar 2011 steigen auch die Beiträge in der Sozialversicherug. An die Arbeitslosenversicherung sind statt 2,8 Proznt ab Jahreswechsel 3,0 Prozent zu entrichten. Der Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 14,9 auf 15,5 Prozent. Darüber hinaus können die Kassen den Versicherten einen individuellen Zusatzbeitrag von bis zu zwei Prozent ihres Einkommens abverlangen. Der dbb hat diese Regelung als nicht hinnehmbaren Abschied von der paritätischen Finanzierung kritisiert.