Baden-Württemberg
Sieben-Punkte-Plan für attraktiven öffentlichen Dienst
Der Landeshauptvorstand des BBW – Beamtenbund Tarifunion hat bei seiner Frühjahrssitzung im Mai 2018 einen Sieben-Punkte-Forderungskatalog zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes verabschiedet. Ganz oben auf dieser Liste stehen Korrekturen bei der Besoldung und der Beihilfe.
Die Besoldung von jungen Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen lasse nicht nur zu wünschen übrig, sondern schramme derzeit vielfach sogar an der Grenze zur Verfassungsmäßigkeit. Das belege das Gutachten der Finanzwissenschaftlerin Gisela Färber, dass der BBW in Auftrag gegeben hatte. Der BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger: „So darf es nicht weitergehen. Deshalb hat die Besoldungskorrektur aufgrund des Färber-Gutachtens auch oberste Priorität, dicht gefolgt von der Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen seit 1. Januar 2013.“
Neben den genannten Punkten fordert der BBW in seinem Plan auch die Angeleichung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an die im Tarifbereich, die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten, die grundsätzliche Überarbeitung der Besoldungsstrukturen und Besoldungstabellen aufgrund des Färber-Gutachtens, Staatswohnungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie die wirkungsgleiche Übertragung der „Mütterrente“ auf den Beamtenbereich.