Hamburg

Senat beschließt Entwurf des Besoldungsstrukturgesetzes

Als Reaktion auf zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat der Hamburger Senat am 22. August 2023 den Entwurf des Besoldungsstrukturgesetzes beschlossen. Der dbb hamburg sieht bei dem Vorhaben „Licht und viel Schatten“.

Zum einen soll mit dem Gesetz die amtsangemessene Alimentation von Beatinnen und Beamten mit kinderreichen Familien sichergestellt werden soll. Zum soll der vom BVerfG geforderte Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung von 15 Prozent gelten.

Dafür wird der kinderbezogene Familienzuschlagsbetrag rückwirkend in zwei Schritten zum 1. Januar 2022 und 1. Januar 2023 für das erste und das zweite Kind jeweils auf 170 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind für das Jahr 2022 auf 690,00 Euro und für das Jahr 2023 auf 800,00 Euro erhöht. Diese Regelungen begrüßt der dbb Landesbund.

Für Familien mit Kindern, deren „Zwei-Verdiener-Einkommen“ (neue rechtliche Systematik) unter festgelegten Schwellenwerten liegt, wird ein sogenannter Besoldungsergänzungszuschuss eingeführt. In diesem Zusammenhang wird die vierköpfige Familie mit zwei Verdienenden als neue Bezugsgröße für die Schwellenwerte im Besoldungsrecht eingeführt. Sie löst damit die bislang als Bezugsgröße geltende Alleinverdiener-Familie ab. Der dbb hamburg lehnt die Einführung dieses neuen Berechnungsmodells ab.

Kritik übt der dbb Landesbund auch daran, dass der Besoldungsergänzungszuschlag nur auf Antrag der berechtigten Beamtinnen und Beamten gewährt werden soll. Damit werde die Verpflichtung des Dienstherrn eine amtsangemessene Alimentation zu leisten in ein Antragsverfahren seitens der Beamtinnen und Beamten umgedreht.

Der dbb Landeschef Thomas Treff kommentierte: „Aus Sicht des dbb hamburg hätte das Besoldungsstrukturgesetz jetzt die Chance geboten, die mehr als 7.000 beim Verwaltungsgericht Hamburg anhängigen Klagen auf amtsangemessene Besoldung und Versorgung überflüssig zu machen. Dazu hätte es unabhängig von der anstehenden Tarifrunde im TV-L im Herbst bereits jetzt einer linearen Besoldungs- und Versorgungsanpassung für alle Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bedurft, um die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung und Versorgung wiederherzustellen und die Klagen aus der Welt zu schaffen. Stattdessen legt der Senat einen Gesetzentwurf vor, der sich ausschließlich nur mit den beiden Parametern des Bundesverfassungsgerichts ‚Alimentation kinderreicher Familien‘ und ‚Abstand der Besoldung zur Grundsicherung‘ befasst.“

 

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