Sachsen-Anhalt: dbb begrüßt Initiative zur Besoldungsanpassung

Das neue Besoldungsgesetz wird mit Verspätung in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht werden. Daher hat Finanzminister André Schröder den Finanzausschuss des Landtages um die Zustimmung zu einer Vorgriffsregelung gebeten, damit die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung für das Jahr 2017 noch im November wirksam werden kann. Der dbb Landesbund in Sachsen-Anhalt (dbb sachsen-anhalt) begrüßte die Initiative.

„Ich freue mich, dass der Finanzminister unsere Forderung nach Vorgriffszahlungen unterstützt. Dass der Gesetzentwurf erst später als geplant in den Landtag eingebracht wurde, darf nicht zu Lasten der Beamten gehen. Deshalb ist eine Vorgriffsregelung notwendig“, sagte der Vorsitzende des dbb sachsen-anhalt, Wolfgang Ladebeck, am 12. Oktober 2017.

Die geplante Vorgriffsregelung umfasst vorsorglich auch die lineare Erhöhung zum 1. Januar 2018. Zudem sollen auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine jährliche Sonderzahlung geschaffen werden. In der Sitzung des Landtages am 26. und 27. Oktober 2017 könnten diese dann beschlossen und noch im November 2017 verkündet werden. Hinsichtlich der Auszahlung der Sonderzahlung im Zahlmonat Dezember 2017 ist für die unmittelbare Landesverwaltung bereits alles Erforderliche veranlasst. „Auch das Weihnachtsgeld muss im Dezember ausgezahlt werden. Alles andere wäre ein Affront gegen die Staatsdiener. Die geplante Höhe des Weihnachtsgeldes bleibt aber weit hinter den Erwartungen der Beamtinnen und Beamten zurück“, so Ladebeck.

 

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